Amtsblatt Nummer 1 vom 13. Jänner 2014
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Aufstellung des Bebauungsplans 08-036-01-00; „Kraußstraße - Gürtelstraße“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen
Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:
- Norden: Kraußstraße
- Osten: Gürtelstraße
- Süden: Richard-Wagner-Straße
- Westen: Makartstraße
- Katastralgemeinde Linz
Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 25. Februar 2014 im Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, schriftlich bekannt geben oder per Post übermitteln.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994
Der Bürgermeister: ´Klaus Luger e.h.
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