Amtsblatt Nummer 15 vom 3. August 2015

Bau- und Bezirksverwaltung

Kundmachung

betreffend Aufstellung des Bebauungsplans 01-120-01-00; „Figulystraße – Beethovenstraße“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen

Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:   

Norden: Beethovenstraße
Osten: Weingartshofstraße
Süden: Handel-Mazzetti-Straße
Westen: Figulystraße
Katastralgemeinde Linz

Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 15. September 2015 im Magistrat Linz, Bau- und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, schriftlich bekannt geben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.


Bau- und Bezirksverwaltung

Kundmachung

betreffend Bebauungsplan 02-022-01-00; „Kubinweg“; öffentliche Planauflage

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:

Norden: Weigunystraße
Osten: Holzwurmweg
Süden: Hölderlinstraße
Westen: Merianweg
Katastralgemeinde Urfahr

Der Planentwurf liegt im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center in der Zeit vom 7. August bis 4. September 2015 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Ansprechpartner:
Herr Ing. Piffl, Zimmer 4076, Telefon +43 732 7070 3154
Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon +43 732 7070 3146
im Neuen Rathaus, Stadtplanung Linz, Hauptstraße 1-5, 4041 Linz, 4. Stock

KundInnendienstzeiten:
Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung

Sie können während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abgeben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 3 Oö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.


Bau- und Bezirksverwaltung

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplan 12-010-01-00; „Kiefernweg“; Neuerfassung (Stammplan)

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 2. Juli 2015 folgende gemäß dem Schreiben des Amtes der Oö. Landesregierung vom 19. Februar 2015, Zl. RO-Ö-503126/3-2015-Kam/Rö, keiner Genehmigungspflicht nach § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 unterliegende Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Der Bebauungsplan 12-010-01-00 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

Norden: Salzburger Straße
Osten: Siemensstraße
Süden: Seidelbastweg
Westen: westlich Wacholderweg
Katastralgemeinde Kleinmünchen

Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes 12-010-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben. 

§ 4

Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.


Bau- und Bezirksverwaltung

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplanänderung 12-039-01-01; „Neubauzeile - Thanhoferstraße“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 2. Juli 2015 folgende gemäß dem Schreiben des Amtes der Oö. Landesregierung vom 27. Jänner 2015, Zl. RO-Ö-503039/2-2015-Kam/Rö, keiner Genehmigungspflicht nach § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 unterliegende Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Die Bebauungsplanänderung 12-039-01-01 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:

Norden: Neubauzeile
Osten: Neubauzeile 31
Süden: Thanhoferstraße
Westen: Neubauzeile 55
Katastralgemeinde Kleinmünchen

Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 12-039-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben.

§ 4

Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.


Bau- und Bezirksverwaltung

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplan 13-047-01-00; „Dauphinestraße - Mühlweg“; Neuerfassung (Stammplan)

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 2. Juli 2015 folgende gemäß dem Schreiben des Amtes der Oö. Landesregierung vom 14. Oktober 2014, Zl. RO-Ö502953/3-2015-Kam/Rö, keiner Genehmigungspflicht nach § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 unterliegende Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Der Bebauungsplan 13-047-01-00 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

Norden: Dauphinestraße
Osten: Mühlweg
Süden: Flötzerweg
Westen: Schörgenhubstraße
Katastralgemeinde Kleinmünchen

Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes 13-047-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben. 

§ 4

Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.


Bau- und Bezirksverwaltung

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplanänderung 16-076-01-01; „Pichlinger Straße“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 2. Juli 2015 folgende gemäß dem Schreiben des Amtes der Oö. Landesregierung vom 19. Mai 2015, Zl. RO-Ö-503199/1-2015-KamRö, keiner Genehmigungspflicht nach § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 unterliegende Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Die Bebauungsplanänderung 16-076-01-01 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:

Norden: Pichlinger Straße
Osten: Pichlinger Straße
Süden: Drosselweg
Westen: Grenze zum Grünland
Katastralgemeinde Pichling

Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 16-076-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben.

§ 4

Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.


Bau- und Bezirksverwaltung

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Änderungsplan Nr. 51 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 „JKU – BIG“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 2. Juli 2015 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung vom 10. Juli 2015, Zl. RO-R-311632/3-2015-Els, gemäß § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Der Änderungsplan Nr. 51 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:

Norden: Grundstück Nr. 1566/1
Osten: Grenze Teich - Universitätsparkanlage
Süden: Teich - Universitätsparkanlage
Westen: Teich - Universitätsparkanlage
Katastralgemeinde Katzbach

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 51 aufgehoben.

§ 4

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.


Bau- und Bezirksverwaltung

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplanänderung N 34-12-01-01 - Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes N 34-12-01-00; „Kislingerweg - Commendastraße“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 2. Juli 2015 folgende gemäß dem Schreiben des Amtes der Oö. Landesregierung vom 8. April 2015, Zl. RO-Ö-503230/1-2015-Kam/Rö, keiner Genehmigungspflicht nach § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 unterliegende Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Gemäß § 33 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 wird die Bebauungsplanänderung N 34-12-01-01 (Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes N 34-12-01-00) beschlossen.

§ 2

Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung (Aufhebung) wird wie folgt begrenzt:

Norden: Kislingerweg
Osten: Commendastraße
Süden: Dornacher Straße
Westen: westlich Commendastraße 3
Katastralgemeinde Katzbach

Die Bebauungsplanänderung (Aufhebung) liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Die Bebauungsplanänderung (Aufhebung) tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Aufhebungsplan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.

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