Amtsblatt Nummer 08 vom 27. April 2015

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Aufstellung des Bebauungsplans 15-062-01-00; „Mönchgrabenstraße“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen

Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:

  • Norden: südlich A 1 - Westautobahn
  • Osten: Mönchgrabenstraße 148
  • Süden: nördlich Kastweg
  • Westen: Mönchgrabenstraße 97
  • Katastralgemeinde Mönchgraben

Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 9. Juni 2015 im Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, schriftlich bekannt geben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister:   Luger  e.h.

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