Amtsblatt Nummer 07 vom 13. April 2015

Präsidium, Personal und Organisation

Ungültigkeitserklärung

Der Dienstausweis Nr. 9992 vom  30. April 2012 lautend auf Herrn Christian Freimüller ist in Verlust geraten und wird für ungültig erklärt.

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Aufstellung des Bebauungsplans 04-046-01-00 und Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes NO 112/6; „Valkenborghweg“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen

Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:

  • Norden: südlich Galvanistraße
  • Osten: Haselbach
  • Süden: Im Schlantenfeld
  • Westen: Pulvermühlstraße
  • Katastralgemeinde Katzbach

Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 27. Mai 2015 im Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, schriftlich bekannt geben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.

 

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend  Bebauungsplanänderung 04-056-01-01; „Freistädter Straße - Sonnbergerstraße“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 5. März 2015 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung am 17. März 2015, Zl. RO-R-502967/4, gemäß § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Die Bebauungsplanänderung 04-056-01-01, Freistädter Straße - Sonnbergerstraße, wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:

  • Norden: Sonnbergerstraße
  • Osten: Freistädter Straße
  • Süden: Grenze zum Grünland
  • Westen: Sonnbergerstraße 1a
  • Katastralgemeinde Katzbach

Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 04-056-01-01, Freistädter Straße - Sonnbergerstraße, werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben.

§ 4

Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.

 

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend  Änderungspläne Nr. 16 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 sowie zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2; „Gürtelstraße - Makartstraße“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 5. März 2015 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung am 16. März 2015, Zl. RO-R-310623/2, gemäß § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Die Änderungspläne Nr. 16 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt:

  • Norden: Kraußstraße
  • Osten: Gürtelstraße
  • Süden: Richard-Wagner-Straße
  • Westen: Makartstraße
  • Katastralgemeinde Lustenau

Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 16 aufgehoben.

§ 4

Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.

 

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend  Änderungspläne Nr. 31 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2; „Knabenseminarstraße“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 5. März 2015 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung am 16. März 2015, Zl. RO-R-310686/4, gemäß § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Die Änderungspläne Nr. 31 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt:

  • Norden: Petrinumstraße
  • Osten: Knabenseminarstraße 33-41
  • Süden: Greinerhofstraße
  • Westen: Damaschkestraße 20-28
  • Katastralgemeinde Urfahr

Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 31 aufgehoben.

§ 4

Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.

 

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend  Änderungsplan Nr. 32 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4; „Am Langen Zaun 40“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 5. März 2015 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung am 16. März 2015, Zl. RO-R-310762/4, gemäß § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Der Änderungsplan Nr. 32 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:

  • Norden: Grdst. Nr. 249/2
  • Osten: Grdst. Nr. 249/2
  • Süden: Am Langen Zaun
  • Westen: Am Langen Zaun 42
  • Katastralgemeinde Kleinmünchen

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 32 aufgehoben.

§ 4

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.

 

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend  Änderungspläne Nr. 34 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 sowie zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2; „Binderlandweg 7“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 5. März 2015 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung am 16. März 2015, Zl. RO-R-310858/2, gemäß § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Die Änderungspläne Nr. 34 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt:

  • Norden: südlich Flötzerweg
  • Osten: Widmungsgrenze zum Grünland
  • Süden: Binderlandweg 23
  • Westen: östlich Binderlandweg
  • Katastralgemeinde Kleinmünchen

Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 34 aufgehoben.

§ 4

Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.

 

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend  Änderungsplan Nr. 36 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4; „Franckstraße 18 - LIDL“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 5. März 2015 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung am 16. März 2015, Zl. RO-R-310911/2, gemäß § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Der Änderungsplan Nr. 36 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:

  • Norden: Franckstraße 10-16
  • Osten: Verkehrsfläche (ÖBB)
  • Süden: Verkehrsfläche (ÖBB)
  • Westen: Lastenstraße
  • Katastralgemeinde Lustenau

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 36 aufgehoben 
 
§ 4

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.

 

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend  Verordnung gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991; Bebauungsplanänderung 09-070-01-01; „Ing.-Etzel-Straße“ KG Waldegg; Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße - Widmung für den Gemeingebrauch; Auflassung von Verkehrsflächen - Entziehung des Gemeingebrauchs; öffentliche Planauflage

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz die oben angeführte Verordnung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Verordnungsplan liegt in der Zeit vom 28. April bis 26. Mai 2015 im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice-Center zur öffentlichen Einsichtnahme auf. 

Für nähere Auskünfte und Planeinsicht stehen Ihnen darüber hinaus im Neuen Rathaus, 4. Stock, Herr Wurm, Stadtplanung Linz, Zimmer 4070, Telefon +43 732 7070 3151 und Herr Wiesinger, Anlagen- und Bauamt, Zimmer 4025, Telefon +43 732 7070 3070, zur Verfügung.

Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, abzugeben oder per Post zu übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 11 Abs. 6 und 7 Oö. Straßengesetz 1991

Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.

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