Amtsblatt Nummer 04 vom 23. Februar 2015

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend  Bebauungsplan 01-058-01-00; „Stifterstraße - Herrenstraße“; öffentliche Planauflage

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:

  • Norden: Stifterstraße
  • Osten: Herrenstraße
  • Süden: Wurmstraße
  • Westen: Hafnerstraße
  • Katastralgemeinde Linz

Der Planentwurf liegt im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice-Center in der Zeit vom 24. Februar bis 24. März 2015 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Ansprechpartner:
Herr Ing. Perchthaler, Zimmer 4085, Telefon +43 732 7070 3150
Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon +43 732 7070 3146
im Neuen Rathaus, Stadtplanung Linz, Hauptstraße 1-5, 4041 Linz, 4. Stock

KundInnendienstzeiten:
Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung

Sie können während der Auflagefrist  schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, abgeben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 3 Oö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.

 

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend  Bebauungsplan O 113; gänzliche Aufhebung und Bebauungsplanänderung M 16-09-01-02;  „Schachermayerstraße - Wimhölzelstraße - Franckstraße“; Aufhebung eines Teilbereichs des Bebauungsplans M 16-09-01-00

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung am 22. Jänner 2015 folgende gemäß dem Schreiben des Amtes der Oö. Landesregierung vom 28. Oktober 2014, Zl. RO-Ö-502994/1, keiner Genehmigungspflicht nach § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 unterliegende Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Gemäß § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird die gänzliche Aufhebung des Bebauungsplanes O 113 und Bebauungsplanänderung M 16-09-01-02 zur Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes M 16-09-01-00 beschlossen.

§ 2

Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt:

  • Norden: Wimhölzelstraße
  • Osten: Tankhafen
  • Süden: Tankhafen
  • Westen: Franckstraße
  • Katastralgemeinde Lustenau

Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.

 

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend  Bebauungsplan S 13-34-01-00; „südlich Bulgariplatz“; Neuerfassung (Stammplan); mit Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes SW 106/2

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung am 22. Jänner 2015 folgende gemäß dem Schreiben des Amtes der Oö. Landesregierung vom 23. Mai 2013, Zl. RO-Ö-502345/4, keiner Genehmigungspflicht nach § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 unterliegende Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Der Bebauungsplan S 13-34-01-00 mit Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes SW 106/2 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Planes wird wie folgt begrenzt:

  • Norden: Bulgariplatz
  • Osten: Wiener Straße
  • Süden: Mühlkreisautobahn
  • Westen: Wankmüllerhofstraße
  • Katastralgemeinden Waldegg und Lustenau

Der Plan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes S 13-34-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne sowie der Bebauungsplan SW 106/2 im
gekennzeichneten Aufhebungsbereich aufgehoben.

§ 4

Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.

 

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend  Aufstellung des Bebauungsplans 02-022-01-00; „Kubinweg“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen

Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:

  • Norden: Weigunystraße
  • Osten: Holzwurmweg
  • Süden: Hölderlinstraße
  • Westen: Merianweg
  • Katastralgemeinde Urfahr

Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 7. April 2015 im Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, schriftlich bekannt geben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.

 

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend  Aufstellung des Bebauungsplans 09-009-01-00; „Edelweißberg - Anemonenweg“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen

Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:

  • Norden: Edelweißberg
  • Osten: Widmungsgrenze zum Grünland
  • Süden: Anemonenweg
  • Westen: Sonnenpromenade
  • Katastralgemeinde Waldegg

Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 7. April 2015 im Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, schriftlich bekannt geben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.

 

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend  Bebauungsplanänderung 07-013-01-01; „Stieglbauernstraße - Schreberstraße“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung am 22. Jänner 2015 folgende gemäß dem Schreiben des Amtes der Oö. Landesregierung vom 27. Oktober 2014, Zl. RO-Ö-502966/2, keiner Genehmigungspflicht nach § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 unterliegende Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Die Bebauungsplanänderung 07-013-01-01 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:

  • Norden: Stieglbauernstraße
  • Osten: Schreberstraße
  • Süden: Helletzgruberstraße
  • Westen: Ebenhochstraße
  • Katastralgemeinde Lustenau

Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 07-013-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben.

§ 4

Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.

 

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend  Bebauungsplanänderung W 109/10; „Schultestraße - Keimstraße“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung am 22. Jänner 2015 folgende gemäß dem Schreiben des Amtes der Oö. Landesregierung vom 26. Februar 2014, Zl. RO-Ö-502728/1, keiner Genehmigungspflicht nach § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 unterliegende Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Die Bebauungsplanänderung W 109/10 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:

  • Norden: Schultestraße, Göllerichstraße, Keimstraße
  • Osten: Niederreithstraße
  • Süden: Hanriederstraße, Herstorferstraße
  • Westen: Kudlichstraße
  • Katastralgemeinde Waldegg

Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung W 109/10 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben.

§ 4

Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.

 

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend  Änderungsplan Nr. 7 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4; „Binderlandweg“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 20. November 2014 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung am 15. Jänner 2015, Zl. RO-R-309324/9, gemäß § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Der Änderungsplan Nr. 7 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:

  • Norden: Weißdornweg
  • Osten: Binderlandweg, westlich Schottweg
  • Süden: Zechmeisterstraße
  • Westen: östlich Bäckermühlweg
  • Katastralgemeinde Kleinmünchen

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 7 aufgehoben.

§ 4

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.

Feuerwehr
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Die Linzer Berufsfeuerwehr gastiert bis 29. März mit einem spannenden Programm im Enter_Tainer vor dem Alten Rathaus. 

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