Amtsblatt Nummer 05 vom 7. März 2016

Bau- und Bezirksverwaltung

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplanänderung 09-012-01-01; „Jägermayrstiege - Vergeinerstraße“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 28. Jänner 2016 folgende gemäß dem Schreiben des Amtes der Oö. Landesregierung vom 10. April 2015, Zl. RO-Ö-503227/1-2015, keiner Genehmigungspflicht nach § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 unterliegende Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Die Bebauungsplanänderung 09-012-01-01 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:

Norden: Vergeinerstraße 8
Osten: Vergeinerstraße
Süden: Fritz-Lach-Weg
Westen: westlich Vergeinerstraße
Katastralgemeinde Linz

Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 09-012-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben.

§ 4

Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.

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