Amtsblatt Nummer 16 vom 28. August 2006

Präsidium, Personal und Organisation

Ungültigkeitserklärung

Der Dienstausweis Nr. 5647 vom 13. Februar 1979 lautend auf Pichler Silvia ist in Verlust geraten und wird als ungültig erklärt.

Der Präsidialdirektor:
Dr.   I n q u a r t   eh.

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplan 450 A - gänzliche Aufhebung; "östlich Uppsalaweg"

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 16. März 2006 folgende Verordnung beschlossen.

Die Verordnung unterliegt gemäß dem Schreiben des Amts der o.ö. Landesregierung vom 29. November 2005, Zl. BauRO-Ö-354543/1, keiner Genehmigungspflicht nach § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994.

Verordnung

§ 1

Gemäß § 33 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 wird die gänzliche Aufhebung des Bebauungsplans 450 A beschlossen.

§ 2

Die Aufhebung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Aufhebungsplan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamts, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat   L u g e r   eh.

 

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplan NW 112/3 - gänzliche Aufhebung; „obere Gründbergstraße“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 16. März 2006 folgende Verordnung beschlossen.

Die Verordnung unterliegt gemäß dem Schreiben des Amts der o.ö. Landesregierung vom 29. November 2005, Zl. BauRO-Ö-354542/1, keiner Genehmigungspflicht nach § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994.

Verordnung

§ 1

Gemäß § 33 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 wird die gänzliche Aufhebung des Bebauungsplans NW 112/3 beschlossen.

§ 2

Die Aufhebung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Aufhebungsplan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamts, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat    L u g e r   eh.

 


Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Bebauungsplan N 35-10-01-00; „Freistädter Straße - Stockenhuberweg“; öffentliche Planauflage

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:

Norden: Freistädter Straße
Osten: östlich von Freistädter Str. 428a
Süden: Stockenhuberweg, Widmungsgrenze zum Grünland
Westen: Donaufeldstraße
Katastralgemeinde Katzbach

Gemäß § 33 Abs. 3 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 wird der Bebauungsplan im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center durch vier Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, das ist vom 1. bis 29. September 2006.

Nähere Auskünfte und Planeinsicht erteilen darüber hinaus im Neuen Rathaus, Stadtplanung Linz, 4. Stock (Kundendienstzeiten sind Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr): Herr Ing. Perchthaler, Zimmer 4085, Telefon 7070-3150; Herr Dipl.-Ing. Kolouch, Zimmer 4066, Telefon 7070-3135 und Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon 7070-3146

Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abzugeben oder per Post zu übermitteln.

Der Bürgermeister:   D o b u s c h   eh.

 

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Verordnung gemäß § 11 Abs. 1 und 3 O.ö. Straßengesetz 1991; Bebauungsplan N 35-10-01-00; „Stockenhuberweg“, KG Katzbach; Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße und zum Radfahr- und Fußgängerweg – Widmung für den Gemeingebrauch; Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs; öffentliche Planauflage.

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz die oben angeführte Verordnung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Gemäß § 11 Abs. 6 leg. cit. wird der dazugehörige Plan und der Umweltbericht im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center durch 4 Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, das ist vom 12. September bis 10. Oktober 2006.

Nähere Auskünfte und Planeinsicht erteilen darüber hinaus im Neuen Rathaus, 4. Stock (Kundendienstzeiten sind Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr): Herr Ing. Perchthaler, Stadtplanung Linz, Zimmer 4085, Telefon 7070-3151, Herr Mayrhofer, Anlagen- und Bauamt, Zimmer 4021, Telefon 7070-3055.

Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abzugeben oder per Post zu übermitteln.

Der Bürgermeister:   D o b u s c h   eh.

 

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