Amtsblatt Nummer 17 vom 11. September 2006

Bezirksverwaltungsamt

Verordnung

des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 28. August 2006, mit welcher die Verordnung des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 10. Dezember 1997 geändert wird.

Diese Verordnung betrifft – in Abweichung vom Apothekengesetz – die Genehmigung von Zeiten des Offenhaltens sowie des Bereitschaftsdienstes der öffentlichen Apotheken in Linz während der Sperrzeiten.

Kundmachung der ursprünglichen Verordnung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Nr. 24/1997. Letzte Änderung mit Verordnung vom 28. November 2005, Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Nr. 22.

Gemäß § 8 Abs. 2 und 4 Apothekengesetz, RGBl. Nr. 5/1907, wird verordnet:

Artikel I

Dem Artikel I Abs. 4 wird angefügt:
Stern-Apotheke, Knabenseminarstraße 4
Apotheke Kleinmünchen, Dauphinestraße 62

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz in Kraft.

Für den Bürgermeister:
Die Leiterin i.V.:
Mag.a   P r a m m e r – H a c k l   eh.




Bezirksverwaltungsamt

Verordnung

des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 28.August 2006, mit welcher die Verordnung des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 8. September 2003 geändert wird.

Diese Verordnung betrifft den Bereitschaftsdienst von öffentlichen Apotheken in Linz während der Sperrzeiten.

Kundmachung der ursprünglichen Verordnung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Nr. 18/2003 vom 29. September 2003. Letzte Änderung mit Verordnung vom 24. Juli 2006, Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Nr. 15/2006 vom 14. August 2006.

Gemäß § 8 Abs. 2 Apothekengesetz, RGBl. Nr. 5/1907, wird verordnet:

Artikel I

Die Gruppe 1 des Artikel I der Verordnung des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 29. September 2003, zuletzt geändert mit Verordnung vom 24. Juli 2006, Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Nr. 15/2006 vom 14. August 2006 lautet ab 11. September 2006:

Apotheke Barmherzige Brüder, Herrenstraße 33
Donau-Apotheke, Holzstraße 15
Apotheke Kleinmünchen, Dauphinestraße 62
Apotheke am Park, Leonding, Welser Straße 35

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz in Kraft.

Für den Bürgermeister:
Die Leiterin i.V.:
Mag.a   P r a m m e r – H a c k l   eh.

Stadtkämmerei

Kundmachung

betreffend neue Haushaltsordnung "HO 2006".

Mit 29. Juni wurde im Gemeinderat die neue Haushaltsordnung „HO 2006“ beschlossen. Die HO 2006 ist mit 1. Juli 2006 in Kraft getreten. Die durch den Gemeinderat zuletzt novellierte Haushaltsordnung vom 20.September 2001 tritt außer Kraft. Die Haushaltsordnung ist eine stadtinterne Vorschrift und hat daher für die städtischen Dienststellen und Unternehmungen nach dem Statut Linz StL 1992 Relevanz.

Der Finanzdirektor:
Mag.   P e n n   eh.




Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Bebauungsplan S 11-06-01-02, „Proschkogang", öffentliche Planauflage.

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:
Norden: Glimpfingerstraße, nördlich Grenze der Parzellen 1535/2 und 361/30
Osten: östlich Grenzen der Parzellen 1531, 1535/2, 361/5 und 361/30
Süden: Hausleitnerweg, südliche Grenze der Parzelle 1537/22 und Proschkogang
Westen: westlich Grenzen der Parzellen 1535/ 22, 361/5, 1535/2, 1534 und 1533/3
Katastralgemeinde Waldegg

Gemäß § 33 Abs. 3 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 wird der Bebauungsplan im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center durch vier Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, das ist vom 12. September bis 10. Oktober 2006.

Nähere Auskünfte und Planeinsicht erteilen darüber hinaus im Neuen Rathaus, Stadtplanung Linz, 4. Stock (Kundendienstzeiten sind Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr): Herr Ing. Piffl, Zimmer 4076, Telefon 7070-3154, Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon 7070-3146

Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abzugeben oder per Post zu übermitteln.

Der Bürgermeister:   D o b u s c h   eh.

 


Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Bebauungsplan N 32-17-01-00, „Urbanskistraße", öffentliche Planauflage.

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:

Norden: Grenze zwischen den Katastralgemeinden Pöstlingberg und Urfahr
Osten: Hagenstraße
Süden: Pöstlingbergbahn
Westen: Urbanskistraße
Katastralgemeinde Pöstlingberg

Gemäß § 33 Abs. 3 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 wird der Bebauungsplan im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center durch vier Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, das ist vom 12. September bis 10. Oktober 2006.

Nähere Auskünfte und Planeinsicht erteilen darüber hinaus im Neuen Rathaus, Stadtplanung Linz, 4. Stock (Kundendienstzeiten sind Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr): Herr Wurm, Zimmer 4070, Telefon 7070-3151, Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon 7070-3146.

Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abzugeben oder per Post zu übermitteln.

Der Bürgermeister:   D o b u s c h   eh.

 


Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Änderungsplan Nr. 59 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2, „Prinz-Eugen-Straße - Terreno“ sowie Änderung Nr. 14 des Teilkonzeptes Linz-Mitte des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 1

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 29. Juni 2006 folgende Verordnung beschlossen.

Die Flächenwidmungsplan-Änderung wurde mit Bescheid des Amts der o.ö. Landesregierung vom 23. August 2006, Zl. BauR-P-451411/2, gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.

Verordnung

Nach § 33 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet:

§ 1

Der Änderungsplan Nr. 59 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 sowie die Änderung Nr. 14 zum Teilkonzept Linz-Mitte des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 1 werden erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt:

Norden: Prinz-Eugen-Straße
Osten: Garnisonstraße
Süden: Hittmairstraße
Westen: Liebigstraße
Katastralgemeinde Lustenau

Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung werden die bisher rechtswirksamen Pläne im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 59 und Nr. 14 aufgehoben.

§ 4

Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat   L u g e r   eh.

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