Nachweise für Covid-19-Genesene, Test- oder Impf-Zertifikate
Neben Zertifikaten über Corona-Tests und die Genesung von einer Covid-19-Infektion können Bürgerinnen und Bürger seit 20. Juni 2021 auch Impfnachweise mit EU-konformen QR-Codes erstellen und abrufen. Jedes dieser Zertifikate ist mit einem individuellem QR-Code versehen, welcher die Grundlage für die Überprüfung durch die jeweils befugte Stelle bildet.
Das Genesungszertifikat gilt sechs Monate lang – frühestens vom 11. Tag nach der ersten molekularbiologisch bestätigten Infektion (mittels PCR-Test) bis zu 180 Tage danach.
Für getestete Personen wird das Testergebnis auf dem Zertifikat mit den Begriffen „nachgewiesen“ (detected) oder „nicht nachgewiesen“ (not detected) dargestellt. Das bedeutet, dass eine Covid-19-Infektion im ersten Fall gegeben ist und im zweiten nicht nachweisbar war. Mit diesen Begriffen folgt Österreich der entsprechenden EU-Linie.
Für Antikörpernachweise können keine Zertifikate für den Grünen Pass ausgestellt werden.
Die Genesungszertifikate stehen erst nach ca. 7 Tagen nach Genesung zur Verfügung.
Wie komme ich zu einem Genesenen- ,Test- oder Impf-Zertifikat?
Um den Nachweis einer Genesung von Covid-19 bzw. einer Covid-19-Schutzimpfung zu beantragen, haben Sie drei Möglichkeiten:
- Über die Plattform der ELGA GmbH mittels Handysignatur oder Bürgerkarte. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann hier seine eigene Seite erreichen und vorhandene Zertifikate auf das Mobiltelefon laden oder als PDF ausdrucken.
- Online über die Gesundheitsbehörde der Stadt Linz:
Linzerinnen und Linzer können ihre Daten in ein Online-Formular eingeben und die Erstellung des Genesenen-, Test- oder Impf-Zertifikats beauftragen. Das Zertifikat wird wahlweise per E-Mail oder per Post zugesendet.
Zum Online-Antrag - Persönlich können Genesungs-, Test- oder Impf-Zertifikate im Bürger*innen-Service Center im Neuen Rathaus beantragt werden.
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 7 bis 18 Uhr
Freitag von 7 bis 14 Uhr
Hinweis: Ein Identitätsnachweis durch einen amtlichen Lichtbildausweis sowie die e-card sind erforderlich.