Schwerpunkte der feuerpolizeilichen Überprüfungen
In regelmäßigen Abständen werden alle Objekte im Stadtgebiet Linz auf Brandsicherheit und Einhaltung aller brandschutztechnischen Vorschreibungen untersucht.




Gas-Inneninstallationen sind nach § 8, Abs. 4, Oö. Gasssicherheitsverordnung 2006, von mit Erdgas versorgten Gasanlagen alle 12 Jahre, Gas-Inneninstallationen von mit Flüssiggas versorgten Gasanlagen alle 6 Jahre einer Überprüfung gemäß ÖVGW-Richtlinie G10 (Sicherheitstechnische Überprüfung von Gas-Innenanlagen) zu unterziehen. Ein entsprechender Prüfbericht ist vorzulegen.


- Gasfeuerstätten müssen im Sinne des Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetzes 2002,
- Feuerstätten für feste und flüssige Brennstoffe müssen im Sinne der Oö. Heizungsanlagen- und Brennstoffverordnung 2005 und des Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetzes 2002
Intervalle: bis 15 KW alle 3 Jahre, 15 - 50 KW alle 2 Jahre, ab 50 KW jährlich

Brandschutztüren und Tore müssen selbsttätig schließen und dürfen nicht aufgekeilt werden. Türen mit Brandfallsteuerung werden in ihrer Funktion geprüft.
