Rechnungsabschluss 2015
Der Rechnungssabschluss einer Gebietskörperschaft gibt über ihre Wirtschaftsführung und das Jahresergebnis Aufschluss. Der Rechnungssabschluss wird nach den geltenden Bestimmungen der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen erstellt, mit der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände geregelt werden (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung - "VRV"). Die Gemeinden sind auf Grund der Bestimmungen in den Gemeindeordnungen verpflichtet, nach Abschluss des Finanzjahres einen Rechnungsabschluss zu erstellen.
- Vorbericht zum Rechnungsabschluss (PDF | 138 KB)
- Zur Voranschlags- und Rechnungsabschlusssystematik (PDF | 37 KB)
- VRV-Querschnitt
- Kassen- und Haushaltsrechnung (PDF | 26 KB)
- Gesamtübersicht ordentlicher und außerordentlicher Haushalt (PDF | 23 KB)
- Ordentlicher Haushalt
- Außerordentlicher Haushalt
- Durchlaufende Gebarung (PDF | 180 KB)
- Nachweise der besonderen Art
- Anmerkungen (PDF | 217 KB)