Entwurf Voranschlag 2026 - Öffentliche Einsicht
Der Entwurf des Voranschlages über die Einzahlungen und Auszahlungen bzw. Erträge und Aufwendungen der Stadt Linz für das Rechnungsjahr 2026 ist fertig gestellt und liegt in der Zeit vom 1. bis 9. Dezember 2025 im Neuen Rathaus, Linz, Hauptstraße 1-5, 2. Stock, Zimmer Nr. 2033 während der Magistrats-Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsicht auf und ist auf diesen Seiten online verfügbar.
Im Sinne des § 53 Abs. 3 des Statutes für die Landeshauptstadt Linz 1992 steht es allen Einwohner*innen der Stadt frei, zum Voranschlagsentwurf schriftliche Einwendungen einzubringen, die bei der Beratung durch den Gemeinderat in Erwägung zu ziehen sind.
Erläuterungen zum Voranschlag 2026
Vielen Dank für Ihr Interesse am Voranschlag 2026 der Stadt Linz. Um Ihnen die Lektüre des Zahlenwerks zu erleichtern, haben wir Kernpunkte des Budgets und wichtige Fachbegriffe erläutert und für beide Voranschläge jeweils eine Infografik erstellt.
Der Voranschlag einer Gebietskörperschaft ist eine Zusammenstellung der im betreffenden Finanzjahr (Haushaltsjahr, Verwaltungsjahr, Rechnungsjahr) voraussichtlich fällig werdenden haushaltsmäßigen Einzahlungen und Auszahlungen sowie Erträge und Aufwendungen (Mittelaufbringungen und Mittelverwendungen).
Der Voranschlag ist die bindende Grundlage für die Vollziehung der Mittelaufbringungen und Mittelverwendungen im Finanzierungshaushalt durch die Verwaltung.
Für Dritte begründet der Voranschlag weder Rechte noch Pflichten. Die Verwendung des Begriffes "Voranschlag" dient nicht nur der Einheitlichkeit der Bezeichnung, sondern drückt auch das Prinzip "Vorherigkeit" aus.
Der Voranschlag wird nach den geltenden Bestimmungen der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen erstellt, mit der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände geregelt werden (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung - "VRV").
Die Gemeinden sind aufgrund ihrer rechtlichen Vorgaben verpflichtet, unbeschadet der über das Finanzjahr hinausreichenden Planung, für jedes Jahr einen Voranschlag aufzustellen.
Gesamthaushalt
Der Haushalt der Stadt Linz besteht aus dem Finanzierungs- und dem Ergebnishaushalt. Während im Finanzierungshaushalt die zahlungsflussorientierte Darstellung im Vordergrund steht, werden im Ergebnishaushalt auch nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge periodengerecht abgegrenzt dargestellt.
Operative Gebarung
Die operative Gebarung des Finanzierungshaushalts setzt sich aus den Einzahlungen und den Auszahlungen des operativen Geschäfts während eines Haushaltsjahres zusammen.
Details zur Operativen Gebarung
Investitionen
Seitens der Stadt Linz werden im Rechnungsjahr 2026 64,15 Mio. € für investive Vorhaben zur Verfügung gestellt und damit die Lebensqualität der Linzer Bürger*innen weiter optimiert.
Stabilitätspakt
Der Stabilitätspakt regelt die innerstaatliche Haushaltskoordinierung, die mittelfristige Orientierung der Haushalte und die Aufteilung von Defizitquoten und Sanktionslasten.

Voranschlag 2026 - Einzahlungen der operativen Gebarung

Voranschlag 2026 - Auszahlungen der operativen Gebarung

Voranschlag 2026 - Einzahlungen der operativen Gebarung nach Sachbereichen
