Rechnungsabschluss 2019

Der Rechnungsabschluss einer Gebietskörperschaft gibt über ihre Wirtschaftsführung und das Jahresergebnis Aufschluss. Der Rechnungsabschluss wird nach den geltenden Bestimmungen der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen erstellt, mit der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände geregelt werden (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung - "VRV"). Die Gemeinden sind auf Grund der Bestimmungen in den Gemeindeordnungen verpflichtet, nach Abschluss des Finanzjahres einen Rechnungsabschluss zu erstellen.

Vielen Dank für Ihr Interesse am Rechnungsabschluss 2019 der Stadt Linz. Um Ihnen die Lektüre des Zahlenwerks zu erleichtern, haben wir Kernpunkte des Budgets und wichtige Fachbegriffe erläutert. Eine Infografik fasst die wichtigsten Kennzahlen zusammen. 

Erläuterungen zum Rechnungsabschluss 2019  
Glossar - Erklärung der wichtigsten Begriffe
Infografik zum Rechnungsabschluss 2019 (PDF, 109 kB)

Dem Rechnungsabschluss ist bei Gemeinden ein Voranschlags- und Rechnungsquerschnitt (VRV-Querschnitt) mit einer Gliederung in die laufende Gebarung, die Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen, die Finanztransaktionen und die Abwicklung von Überschüssen beziehungsweise Abgängen aus Vorjahren voranzustellen.

Ordentliche Einnahmen
sind jene Einnahmen, die sich aus der Tätigkeit der einzelnen Verwaltungszweige ergeben und nicht zu den außerordentlichen Einnahmen zählen. Es handelt sich in der Regel um Verwaltungseinnahmen einschließlich Gebühren, um allgemeine Deckungsmittel, zum Beispiel Steuereinnahmen und um Entnahmen aus Rücklagen, die nicht für einen außerordentlichen Bedarf angesammelt worden sind.

Ordentliche Ausgaben
sind die durch ordentliche Einnahmen gedeckte und daher im ordentlichen Voranschlag veranschlagte Ausgben. Zu diesen gehören insbesondere Leistungen für Personal, die Ausgaben für Amts- und Kanzleierfordernisse, also die Verwaltungs- und Betriebsausgaben und der Schuldendienst.

Außerordentliche Einnahmen
sind insbesondere Einnahmen aus Schuldaufnahmen und Einnahmen aus der Veräußerung von Vermögen. Weitere außerordentliche Einnahmen sind auch Entnahmen aus Rücklagen, die für einen außerordentlichen Bedarf angesammelt worden sind.

Außerordentliche Ausgaben
sind Ausgaben, die ihrer Art nach im Haushalt lediglich vereinzelt vorkommen oder der Höhe nach den normalen Rahmen erheblich überschreiten und durch außerordentliche Einnahmen bedeckt werden.

Glossar - Erklärung der wichtigsten Begriffe

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