Erdanker und Baugrubensicherungen
Für den Einbau von unterirdischen Erdankern sowie der Errichtung einer Baugrubensicherung (Spritzbetonwand, Bohrpfähle, Spundwand etc.) im öffentlichen Gut der Stadt Linz benötigen Sie vor der Errichtung eine Grundeigentümerzustimmung vom Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau.
Wir unterscheiden bei Erdankern
- Erdanker mit vorübergehender Belastung
Bei Erdankern mit vorübergehender Belastung verlangen wir grundsätzlich nach deren Entspannung die Entfernung der Erdanker aus dem öffentlichen Gut.
Ausnahme: Wenn ein Ausbau der Anker aus technischen Gründen unmöglich ist. In diesem Fall ist dies vom Antragsteller entsprechend zu begründen. - Erdanker mit dauernder Belastung.
Hinweise
- Vor Antragstellung muss man sich über die genaue Lage der im betroffenen Bereich vorhandenen Leitungen und sonstigen Einbauten sowie über die zum Schutze derselben erforderlichen Maßnahmen informieren (Leitungsträger-Erhebung).
- Wenn wesentliche Teile der Baugrubensicherung sowie die Erdanker (ob entspannt oder belastet) im öffentlichen Gut verbleiben ist unser*e Vertragspartner*in jedenfalls der*die Bauträger*in (Grundeigentümer*in) und nicht die bauausführende Firma.
Notwendige Unterlagen
- ausgefülltes Ansuchen
- Lageplan
- Schnitt mit Lage der Erdanker
- Grundriss mit Anzahl der Erdanker
- Beschreibung des Vorhabens (z.B. Art der Anker)
Kosten
Für die Inanspruchnahme des öffentlichen Gutes wird gemäß der Tarifordnung für die über den Gemeingebrauch hinausgehende Benützung des öffentlichen Gutes ein Benützungsentgelt verrechnet.
- Bei vorübergehender Belastung der Erdanker gemäß Tarifpost 7a
- Bei dauernder Belastung der Erdanker gemäß Tarifpost 7b
- Für Baugrubensicherungsmaßnahmen gemäß Tarifpost 6 bzw. 24
Für die Vertragsausfertigung: 9,80 Euro pro angefangener maschingeschriebener Seite.
Formulare und Onlinedienste zu diesem Thema
- Einbau von Erdankern und/oder Durchführung von Baugrubensicherungsmaßnahmen - Antrag