Erdanker und Baugrubensicherungen

Für den Einbau von unterirdischen Erdankern sowie der Errichtung einer Baugrubensicherung (Spritzbetonwand, Bohrpfähle, Spundwand etc.) im öffentlichen Gut der Stadt Linz benötigt der*die Bauträger*in (Grundeigentümer*in) vor der Errichtung eine Grundeigentümerzustimmung vom Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau.

Hinweise

  • Vor Antragstellung muss man sich über die genaue Lage der im betroffenen Bereich vorhandenen Leitungen und sonstigen Einbauten sowie über die zum Schutze derselben erforderlichen Maßnahmen informieren (Leitungsträger-Erhebung).
  • Vertragspartner*in bei der Benützung des öffentlichen Gutes für Baugrubensicherungen sowie für Erdanker ist der*die Bauträger*in (Grundeigentümer*in).
  • Die Notwendigkeit des Einbaues von Erdankern (Tarifpost 4b) auf öffentlichem Gut ist durch eine/n Sachverständigen zu bestätigen. Sollten Elemente dauerhaft und unter Belastung im öffentlichen Gut verbleiben, ist hierüber eine privatrechtliche Sondervereinbarung außerhalb der Tarifordnung mit der Stadt Linz abzuschließen. Entlastete Erdanker sind grundsätzlich wieder aus dem öffentlichen Gut zu entfernen/zu ziehen. Wenn der Ausbau der Anker aus technischen Gründen unmöglich ist, muss dies entsprechend begründet werden. 
  • Baugrubensicherungen (Tarifpost 4a) sind grundsätzlich auf Eigengrund zu errichten. Ausnahmen dazu sind nur nach Rücksprache mit der Stadt Linz möglich. Vorübergehend auf öffentlichem Gut verbaute Elemente sind spätestens bis zum Abschluss des Bauvorhabens wieder zu entfernen. Sollten Elemente aus technischen Gründen nicht ausgebaut werden können, ist dies von einem/r Sachverständigen zu begründen.


Notwendige Unterlagen

  • ausgefülltes Ansuchen
  • Lageplan
  • Schnitt mit Lage der Erdanker/Baugrubensicherung
  • Grundriss mit Anzahl der Erdanker/Baugrubensicherung
  • Beschreibung des Vorhabens (z.B. Art der Anker)

Kosten
Für die Inanspruchnahme des öffentlichen Gutes wird gemäß der Tarifordnung für die Sondernutzung des öffentlichen Gutes ein Benützungsentgelt verrechnet.

Für die Vertragsausfertigung: 11,10 Euro pro angefangener maschingeschriebener Seite.

Formulare zu diesem Thema

Infomaterial zu diesem Thema

Kontakte

  • Gebäudemanagement und Tiefbau

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 3295 E-Mail Adresse: christian.fuericht@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden.
    Schließtage: 24.12. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

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