Gehsteigreinigung/Schneeräumung

Gemäß § 93 StVO ist der jeweilige Anrainer zur Gehsteigräumung und -reinigung verpflichtet. Diesbezügliche Übertretungen können bei der zuständigen Polizeiinspektion gemeldet werden.

Kontakte

  • Landespolizeidirektion Oberösterreich

    Nietzschestraße 33, 4020 Linz 059133 40 0 +43 59 133 - 40 oder 45

  • Informationen zum Coronavirus

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