Gehsteigreinigung/Schneeräumung

Gemäß § 93 StVO ist der jeweilige Anrainer zur Gehsteigräumung und -reinigung verpflichtet. Diesbezügliche Übertretungen können bei der zuständigen Polizeiinspektion gemeldet werden.

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  • Landespolizeidirektion Oberösterreich

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