Kirchenaustritt
Der Kirchenaustritt kann persönlich im BürgerInnen-Service im Neuen Rathaus und in den Stadtbibliotheken gemeldet werden und wird in der Folge an die jeweilige Religionsgemeinschaft weitergeleitet. Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz in Linz.
Notwendige Unterlagen
- amtlicher Lichtbildausweis
- sofern verfügbar: Taufschein beziehungsweise Angaben zur Taufpfarre und zum Taufdatum
Sie können Ihre Austrittserklärung auch schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) einbringen. Die Adressen bzw. Faxnummer finden Sie auf dem Formular.
Notwendige Unterlagen
- Scan des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formulars (für Minderjährige unterschreibt der/die Erziehungsberechtigte)
- Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises
- wenn vorhanden: Kopie des Taufscheines beziehungsweise Angaben zur Taufpfarre und zum Taufdatum
Kirchenaustritt für Minderjährige:
Mündige Minderjährige (14- bis 18-Jährige) gelten ab dem vollendeten 14. Lebensjahr als religionsmündig und können über den Austritt aus ihrer Glaubensgemeinschaft selbst entscheiden. Eine Zustimmung der Erziehungsberechtigten ist hierfür nicht notwendig.
Bis zu ihrem 14. Geburtstag (unmündige Minderjährige) benötigen Kinder für den Kirchenaustritt jedoch die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Kosten
Die Meldung des Kirchenaustrittes ist gebührenfrei. Für die Kopie der Niederschrift sind 2,10 Euro Verwaltungsabgabe vor Ort zu entrichten. Die Kopie der Niederschrift ist jederzeit (auch zu einem späteren Zeitpunkt) im BürgerInnen-Service oder in den Stadtbibliotheken erhältlich.
Formulare und Onlinedienste zu diesem Thema
- Kirchenaustrittserklärung
Weiterführende Links
- Gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften in Österreich (neues Fenster)
- oesterreich.gv - Amtshelfer online - Kircheneintritt/-austritt (neues Fenster)
- Staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften (neues Fenster)