Straßenrechtliche Bewilligung (Private Zufahrten)

Der Anschluss von nicht öffentlichen Straßen einschließlich Grundstückszufahrten an öffentliche Straßen darf nur mit Zustimmung der Straßenverwaltung hergestellt werden.

Diese Bewilligung ist beispielsweise für

  • Gehsteigüberfahrten
  • Gehsteigunterbrechungen
  • Anbindung einer privaten Zufahrt an das öffentliche Straßennetz
  • provisorische Baustellenzufahrten

erforderlich.

Notwendige Unterlagen
ausgefülltes Ansuchen - es besteht auch die Möglichkeit, das Ansuchen online einzubringen.
Lageplan oder Lageskizze

Hinweis
Antragsteller*in ist grundsätzlich der*die jeweilige Grundstückseigentümer*in oder Eigentümer*innengemeinschaft(en).
Bei provisorischen/temporären Maßnahmen (z. B. Baustellenzufahrt) kann auch die bauausführende Firma den Antrag stellen.

Kosten
Für die Ausfertigung der Bewilligung 11,10 Euro pro angefangener maschingeschriebener Seite.

Hinweis
Das Antragsformular ist nicht für Anträge gemäß § 90 StVO 1960 (Arbeiten auf oder neben der Straße) vorgesehen.

Formulare zu diesem Thema

Infomaterial zu diesem Thema

Kontakte

  • Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: strv.gmt@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden.
    Schließtage: 24.12. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

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