Befreiungsantrag und Frist
Eingetragene Personen können innerhalb der Auflegungsfrist (11.3.2026 bis einschließlich 20.3.2026) einen begründeten Antrag auf Befreiung stellen.
Es gibt folgende Befreiungsgründe:
- Personen, die während der Geltungsdauer der vorangegangenen Jahreslisten ihrer Berufung als Geschworene*r oder Schöff*in nachgekommen sind.
- Personen, bei denen die Erfüllung ihrer Pflicht als Geschworene*r oder Schöff*in mit einer unverhältnismäßigen persönlichen oder wirtschaftlichen Belastung für sie selbst oder Dritte oder mit einer schwerwiegenden und nicht anders abwendbaren Gefährdung öffentlicher Interessen verbunden wäre (z.B. auf die Mitarbeit als Arbeitnehmer*in kann auch für den Fall der bloß kurzfristigen Abwesenheit nicht verzichtet werden oder unmündige Kinder sind zu betreuen ohne ausreichende Unterstützung von dritter Seite, udgl.)
Dem Befreiungsantrag sind ausreichende Bescheinigungen bzw. Begründungen (z.B. Bestellung der letzten Berufung) beizulegen.
Der Befreiungsantrag kann fristgerecht entweder
- Schriftlich an die Postadresse Magistrat Linz, Abteilung Pass-, Melde- und Wahlservice, Hauptstraße 1-5, 4041 Linz, eingebracht werden
oder - Mündlich im Neuen Rathaus, Abteilung Pass-, Melde- und Wahlservice, 1. Stock, Zimmer 1103 an folgenden Zeiten eingebracht werden.
- Mittwoch, 11.3.2026, 8 - 12:30 Uhr
- Donnerstag, 12.3.2026, 8 - 12:30 Uhr
- Freitag, 13.3.2026, 8.00 bis 12.30 Uhr
- Montag, 16.3.2026, 8 - 12:30 Uhr und 14 - 18 Uhr
- Dienstag, 17.3.2026, 8 - 12:30 Uhr
- Mittwoch, 18.3.2026, 8 - 12:30 Uhr
- Donnerstag, 19.3.2026, 8 - 12:30 Uhr
- Freitag, 20.3.2026, 8 - 12:30 Uhr
Die Frist für den Befreiungsantrag beginnt am 11.3.2026 und endet am 20.3.2026.
Kosten:
- Schriftlicher Antrag: 21,00 € Eingabegebühr
- Mündlicher Antrag: Keine
Formulare zu diesem Thema
- Befreiungsantrag 2027/2028