Befreiungsantrag und Frist

Eingetragene Personen können einen Antrag auf Befreiung stellen. Der Antrag auf Befreiung, aus einem der oben angeführten Gründe, kann schriftlich oder mündlich eingebracht werden. Schriftlich beim Magistrat Linz, Abteilung Pass-, Melde- und Wahlservice, Hauptstraße 1-5, 4041 Linz. Mündlich während der Auflagefrist während der Dienststunden, Montag 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, Dienstag bis Freitag 8.00 bis 12.30 Uhr im Neuen Rathaus, Abteilung Pass-, Melde- und Wahlservice, 1. Stock, Zimmer 1113, bei Frau Mag.a Riederer oder Frau Mag.a Kirschbichler. Mit dem Antrag sind ausreichende Bescheinigungen bzw. Begründungen (z.B. Bestellung der letzten Berufung) beizubringen. Wird dieser ausreichend bescheinigt, so wird diese Person aus dem Verzeichnis gestrichen.

Die Frist für den Befreiungsantrag beginnt am 11.3.2024 und endet am 20.3.2024 (Datum des Poststempels).

Kosten:
Schriftlicher Antrag: Euro 14,30 Eingabegebühr

Mündlicher Antrag: Keine

Befreiungsgründe

Vom Geschworenen- oder Schöff*innen-Amt sind folgende Personen auf Antrag für einen Zeitraum von höchstens 2 Jahren zu befreien:

  • Personen, die während der Geltungsdauer der vorangegangenen Jahreslisten ihrer Berufung als Geschworene*r oder Schöff*in nachgekommen sind.

  • Personen, bei denen die Erfüllung ihrer Pflicht als Geschworene*r oder Schöff*in mit einer unverhältnismäßigen persönlichen oder wirtschaftlichen Belastung für sie selbst oder Dritte oder mit einer schwerwiegenden und nicht anders abwendbaren Gefährdung öffentlicher Interessen verbunden wäre (z.B. auf die Mitarbeit als Arbeitnehmer*in kann auch für den Fall der bloß kurzfristigen Abwesenheit nicht verzichtet werden oder unmündige Kinder sind zu betreuen ohne ausreichende Unterstützung von dritter Seite, udgl.)

 

Formulare zu diesem Thema

Kontakte

  • Geschäftsbereich Bürger*innen-Angelegenheiten Abt. Pass-, Melde- und Wahlservice

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: meldebehoerde@mag.linz.at


    Parteienverkehr: Montag 8 bis 12:30 Uhr und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Um Wartezeiten zu vermeiden, sollte jedenfalls ein Termin vereinbart werden.
    Schließtage: 24.12. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

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