Geschworene und Schöff*innen 2023/2024
Das Amt eines*einer Geschworenen oder Schöff*in ist ein Ehrenamt; seine Ausübung ist die Mitwirkung des Volkes an der Rechtsprechung und allgemeine Bürgerpflicht in der demokratischen Republik Österreich.
Der Bürgermeister hat jedes zweite Jahr durch ein Zufallsverfahren Geschworene und Schöff*innen zu ermitteln. Das Auswahlverfahren ist öffentlich und wird zuvor ortsüblich kundgemacht. Die Auswahl für die Liste 2023/2024 findet am 4. April 2022 statt.
- Auflage des Verzeichnisses
- Auswahlverfahren
- Befreiungsantrag und Frist
- Berufung durch das Landesgericht
- Einspruch und Frist
- Verzeichnis der ausgelosten Personen
- Voraussetzung zur Berufung
Formulare und Onlinedienste zu diesem Thema
- Befreiungsantrag
- Einspruchsformular