Geschworene und SchöffInnen 2021/2022
Das Amt eines(r) Geschworenen oder SchöffIn ist ein Ehrenamt; seine Ausübung ist die Mitwirkung des Volkes an der Rechtsprechung und allgemeine Bürgerpflicht in der demokratischen Republik Österreich.
Der Bürgermeister hat jedes zweite Jahr durch ein Zufallsverfahren Geschworene und SchöffInnen zu ermitteln. Das Auswahlverfahren ist öffentlich und wird zuvor ortsüblich kundgemacht. Die Auswahl für die Liste 2021/2022 findet am 3. Juni 2020, um 10 Uhr, 1. Stock, Zimmer 1100, statt.
- Auflage des Verzeichnisses
- Auswahlverfahren
- Befreiungsantrag und Frist
- Berufung durch das Landesgericht
- Einspruch und Frist
- Verzeichnis der ausgelosten Personen
- Voraussetzung zur Berufung
Formulare und Onlinedienste zu diesem Thema
- Befreiungsantrag 2021/2022
- Einspruchsformular 2021/2022