Einspruch und Frist
Jedermann kann innerhalb der Auflegungsfrist (11.3.2026 bis einschließlich 20.3.2026) wegen der Eintragung von Personen, welche die persönlichen Voraussetzungen (siehe Voraussetzungen zur Berufung) für das Geschworenen- oder Schöff*innen-Amt nicht erfüllen, schriftlich oder mündlich einen Einspruch erheben.
Der Einspruch kann fristgerecht entweder
- Schriftlich an die Postadresse: Magistrat Linz, Abteilung Pass-, Melde- und Wahlservice, Hauptstraße 1-5, 4041 Linz, eingebracht werden
oder - Mündlich im Neuen Rathaus, Abteilung Pass-, Melde- und Wahlservice, 1. Stock, Zimmer 1103 an folgenden Zeiten eingebracht werden.
- Mittwoch, 11.3.2026, 8 - 12:30 Uhr
- Donnerstag, 12.3.2026, 8 - 12:30 Uhr
- Freitag, 13.3.2026, 8.00 bis 12.30 Uhr
- Montag, 16.3.2026, 8 - 12:30 Uhr und 14 - 18 Uhr
- Dienstag, 17.3.2026, 8 - 12:30 Uhr
- Mittwoch, 18.3.2026, 8 - 12:30 Uhr
- Donnerstag, 19.3.2026, 8 - 12:30 Uhr
- Freitag, 20.3.2026, 8 - 12:30 Uhr
Die Frist für den Einspruch beginnt am 11.3.2026 und endet am 20.3.2026.
Kosten:
Keine
Formulare zu diesem Thema
- Einspruchsformular 2025/2026