Einspruch und Frist

Jedermann kann innerhalb der Auflegungsfrist (11.3.2026 bis einschließlich 20.3.2026) wegen der Eintragung von Personen, welche die persönlichen Voraussetzungen (siehe Voraussetzungen zur Berufung) für das Geschworenen- oder Schöff*innen-Amt nicht erfüllen, schriftlich oder mündlich einen Einspruch erheben.

Der Einspruch kann fristgerecht entweder 

  • Schriftlich an die Postadresse: Magistrat Linz, Abteilung Pass-, Melde- und Wahlservice, Hauptstraße 1-5, 4041 Linz, eingebracht werden 

    oder

  • Mündlich im Neuen Rathaus, Abteilung Pass-, Melde- und Wahlservice, 1. Stock, Zimmer 1103 an folgenden Zeiten eingebracht werden.

  • Mittwoch, 11.3.2026, 8 - 12:30 Uhr 
  • Donnerstag, 12.3.2026, 8 - 12:30 Uhr 
  • Freitag, 13.3.2026, 8.00 bis 12.30 Uhr
  • Montag, 16.3.2026, 8 - 12:30 Uhr und 14 - 18 Uhr
  • Dienstag, 17.3.2026, 8 - 12:30 Uhr 
  • Mittwoch, 18.3.2026, 8 - 12:30 Uhr
  • Donnerstag, 19.3.2026, 8 - 12:30 Uhr 
  • Freitag, 20.3.2026, 8 - 12:30 Uhr 


Die Frist für den Einspruch beginnt am 11.3.2026 und endet am 20.3.2026.

Kosten:
Keine

Formulare zu diesem Thema

Kontakte

  • Bürger*innen-Angelegenheiten Abt. Pass-, Melde- und Wahlservice

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: meldebehoerde@mag.linz.at


    Parteienverkehr: Montag 8 bis 12:30 Uhr und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Um Wartezeiten zu vermeiden, sollte jedenfalls ein Termin vereinbart werden.
    Schließtage: 24.12. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

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