Gebührenpflichtige Kurzparkzone - Geltungszeit und Parkdauer
Geltungszeit
- Innenstadt und Urfahr
Werktags Montag bis Freitag von 8 bis 18.30 Uhr
Samstag von 8 bis 12 Uhr
Außerhalb dieses Geltungsbereichs sowie an gesetzlichen Feiertagen ist es möglich, gebührenfrei zu parken. - Bahnhof
Täglich Montag bis Sonntag von 8 bis 18.30 Uhr
Außerhalb dieses Geltungsbereichs ist es möglich, gebührenfrei zu parken.
Am 24. und 31. Dezember wird, aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses, von der Überwachung der Einhaltung der Gebührenpflicht in den Kurzparkzonen ab 12 Uhr Abstand genommen.
Parkdauer
Es gibt Kurzparkzonen mit 30, 90 und 180 Minuten Parkdauer.
Die jeweils gültigen Zeiten sind auf den Verkehrszeichen abzulesen.
Kontakt
E-Mail: parkservice@mag.linz.at
Telefon: +43 732 7070-0