Geschäftsführer*in - Bestellung/Ausscheiden

Juristische Personen müssen einen Geschäftsführer für die Ausübung eines Gewerbes bestellen.

Natürliche Personen können einen Geschäftsführer bestellen; sie müssen einen Geschäftsführer bestellen, wenn sie

  • den Befähigungsnachweis nicht erbringen oder
  • keinen Wohnsitz im Inland haben, sofern die Zustellung der Verhängung und die Vollstreckung von Verwaltungsstrafen nicht durch Übereinkommen sichergestellt sind.

Ein entsprechendes Formular steht Ihnen auch online zur Verfügung.

Formulare zu diesem Thema

Weiterführende Links

Kontakte

  • Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: gewerbe.bbv@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden
    Schließtage: 24. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

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