Angelegenheiten Aufenthaltsrecht – EWR- und Schweizer Bürger*innen sowie deren Familienangehörige

Gemäß dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG 2005) müssen EWR- und Schweizer Bürger*innen sowie ihre Familienmitglieder, die nach Österreich ziehen und sich länger als drei Monate im Land aufhalten möchten, innerhalb von vier Monaten nach ihrer Ankunft ihre Niederlassung bei der Aufenthaltsbehörde anmelden. Andernfalls droht eine Verwaltungsstrafe!

Nach erfolgter Antragstellung stellt die Aufenthaltsbehörde eine Anmeldebescheinigung aus und auf Anfrage auch einen Lichtbildausweis. Für Drittstaatsangehörige, die Angehörige von EWR- und Schweizer Bürgern sind, wird eine Aufenthaltskarte ausgestellt.

Mehr Informationen: 
Anmeldebescheinigung und Bescheinigung des Daueraufenthalts

Aufenthaltskarte und Daueraufenthaltskarte

Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen finden Sie in den Infomaterialen:

Für einen Erstantrag Anmeldebescheinigung/Bescheinigung des Daueraufenthalts als Arbeitnehmer/Selbständiger, Familienangehöriger, Studierender oder sonstiger: 

  • PDF: Unterlageninfo_Anmeldebescheinigung_Bescheinigung des Daueraufenthalts

Für einen Erstantrag Aufenthaltskarte: 

  • PDF: Unterlageninfo_Aufenthaltskarte

Für einen Erstantrag auf Daueraufenthaltskarte („Verlängerung“ der Aufenthaltskarte):

  • PDF: Unterlageninfo_Daueraufenthaltskarte

Terminvereinbarung

Terminvereinbarung bitte unter folgendem Link im Feld „Terminreservierung EWR- Bürger*innen und deren Familienangehörige“: Angelegenheiten des Aufenthaltsrechts - Terminreservierung

Formulare zu diesem Thema

Kontakte

  • Bürger*innen-Angelegenheiten, Check-In-Bereich der Abteilung Aufenthaltsrecht

    Hauptstraße 1-5, 4040 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: ar@mag.linz.at


    Parteienverkehr: Montag 8 bis 12:30 Uhr und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Um Wartezeiten zu vermeiden, sollte jedenfalls ein Termin vereinbart werden.
    Schließtage: 24.12. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

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