Kennzeichnung der Kurzparkzonenplätze

Die Kennzeichnung der gebührenpflichtigen Kurzparkzonenplätze erfolgt durch entsprechende Verkehrszeichen mit Zusatztafeln für die zeitliche Gültigkeit der gebührenpflichtigen Kurzparkzone und die höchstzulässige Parkdauer.

HINWEIS: Die blaue Bodenmarkierung am Gehsteigrand dient als Orientierungshilfe und ist nicht rechtsverbindlich. Es gelten ausschließlich die Verkehrszeichen.

Kontakte

  • Geschäftsbereich Abgaben und Steuern

    persönliche Vorsprache: Gruberstraße 42, 4020 Linz Zustelladresse: Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: parkservice@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden

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