Kennzeichnung der Kurzparkzonenplätze

Die Kennzeichnung der gebührenpflichtigen Kurzparkzonenplätze erfolgt durch entsprechende Verkehrszeichen mit Zusatztafeln für die zeitliche Gültigkeit der gebührenpflichtigen Kurzparkzone und die höchstzulässige Parkdauer.

HINWEIS: Die blaue Bodenmarkierung am Gehsteigrand dient als Orientierungshilfe und ist nicht rechtsverbindlich. Es gelten ausschließlich die Verkehrszeichen.

Kontakte

  • Geschäftsbereich Abgaben und Steuern

    persönliche Vorsprache: Gruberstraße 42, 4020 Linz Zustelladresse: Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: parkservice@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden
  • Informationen zum Coronavirus

Frag ELLI!

Frag ELLI! Der Chatbot der Stadt

ELLI ist digital, hilfsbereit und immer zur Stelle, wenn Antworten auf Fragen rund um die Stadt Linz benötigt werden.

Mehr Infos