LINZimPULS
LINZimPULS 2023
Die Stadt Linz schreibt das Förderprogramm LINZimPULS 2023 in der Höhe von Euro 90.000,– aus. LINZimPULS unterstützt die freie Kunst- und Kulturszene in Linz, verdeutlicht deren Potenzial und Wirkung auf das Linzer Kunst- und Kulturgeschehen und trägt damit zur nachhaltigen Stärkung dieses Bereiches bei.
1. INHALTLICHE AUSRICHTUNG
1.1. PROJEKTINHALT
HYBRIDS
In Anlehnung an Walter Benjamin („Die Kunst im Zeitalter seiner technischen Reproduzierbarkeit“) könnten wir beklagen, dass die Digitalisierung den „kultischen Wert“ der Begegnung von Menschen zerstört. Den s.g. sozialen Medien kann man das durchaus anlasten, aber berechtigte Kritik muss uns nicht davon abhalten, Chancen neuer Technologien wahrzunehmen. Viele Tools ermöglichen Begegnungen mit Menschen, die im analogen Zeitalter wohl kaum stattgefunden hätten, oder die angesichts der Umweltbelastung von Flugreisen schwierig zu organisieren wären. Auch die Intensität des Austauschens durch neue Technologien zwischen Menschen, kann befeuert werden, weil wir eben nicht mehr nur auf den realen Raum beschränkt sind. Verschränkungen der analogen und digitalen Ebenen können Kunstprojekte durchringen und künftig Intensitäten steigern.
1.2. ZIELSETZUNG
Es werden Projekte zwischen digitalen und analogen Welten gesucht, mit denen Einreicher*innen und „Publikum“ ganz spezifische Erfahrungen sammeln können. Und die unter anderem in einer UNESCO Medienstadt mit einer neuen Technischen Universität (TU) für Digitalisierung und digitale Transformation sehr eigenwillige Wege abseits des digitalen Mainstreams aufzeigen. (nicht im Fokus: Digitale Kanäle zur Bewerbung von Kunstprojekten).
Die Auswahl der Kriterien, deren Relevanz und der zu fördernden Projekte obliegen der Jury des LINZimPULS-Förderprogramms. Der Realisierungszeitraum ist mit Ende 2024 befristet.
Bereits begonnene oder durchgeführte Projekte können nicht eingereicht werden.
1.3. ZIELGRUPPEN
Die Ausschreibung LINZimPULS 2023 richtet sich an alle Künstler*innen und Kulturarbeiter*innen – unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft – mit Linz-Bezug.
Der Linz-Bezug ist dann gegeben, wenn der*die Künstler*in ihren*seinen Hauptwohnsitz in Linz hat oder Linz als dauerhafte Stätte ihrer*seiner kreativen Arbeit und künstlerischen Produktion oder Präsentation gewählt hat. Dieser kann auch aus einem nachweislich kontinuierlichen Engagement in einer Linzer Kultureinrichtung, Künstler*innenvereinigung oder Kulturinitiative ableitbar, das den Umfang einer rein ehrenamtlichen Tätigkeit oder bezahlten Nebenbeschäftigung überschreitet und maßgeblich zur nachhaltigen Weiterentwicklung von Kunst und Kultur der Stadt im Sinne des Linzer Kulturentwicklungsplans (KEP) beitragen kann.
LINZimPULS wird auch an künstlerische und kulturelle Vereinigungen, Initiativen und Projektgruppen (unabhängig von der Rechtsform) vergeben, die im Bereich der zeitbezogenen, innovativen Kunst- und Kulturarbeit kontinuierlich tätig sind und ihren Sitz in Linz haben.
Mitarbeiter*innen des Magistrats und von städtischen Gesellschaften und Betrieben, hauptberuflich tätige Bedienstete des Landes Oberösterreich, des Bundes und anderer öffentlicher Körperschaften sind von dieser Fördermöglichkeit ausgeschlossen.
2. AUSWAHLPROZESS
2.1. JURIERUNG
Die Jury setzt sich aus unabhängigen Expert*innen aus dem Bereich der zeitgenössischen Kunst und Kulturarbeit zusammen. Ihre Zusammensetzung ist mit Ausschreibungsbeginn unter www. linz.at/kultur abrufbar.
Als Ergebnis des Auswahlprozesses wird die Jury eine Reihung der positiv bewerteten „LINZimPULS“-Einreichungen vornehmen und der Kulturreferentin bzw. dem Stadtsenat als zuständige Entscheidungsorgane zur Bewilligung vorschlagen. Anschließend werden alle Bewerber*innen über das Ergebnis der Jurierung schriftlich informiert.
2.2. BEWERTUNGSKRITERIEN
Die Expert*innenjury wird die eingereichten Vorschläge vor allem unter dem Aspekt der oben dargestellten inhaltlichen Kriterien überprüfen. Darüber hinaus werden auch die folgenden Aspekte diskutiert und bewertet:
➝ Innovatives Potenzial
➝ Schlüssigkeit der Ambition und Realisierbarkeit
➝ Nachhaltige Wirkung auf die Linzer Kunst- und Kulturszene
2.3. FÖRDERSUMME
Mit der Gesamtsumme von Euro 90.000,– werden rund zehn eingereichte Vorhaben gefördert.
Dabei kann die Fördersumme unterschiedlich verteilt werden. Die ausbezahlte Fördersumme gilt als Pauschale.
3. BEWERBUNG
3.1. BEWERBUNGSUNTERLAGEN
Eine Einreichung muss folgende Informationen und Unterlagen enthalten:
1) Vollständig ausgefüllter Bewerbungsbogen
2) Ausführliche Projektbeschreibung mit Darstellung der Inhalte und Ziele (max. 10 Seiten).
3) Detaillierter Ablaufplan über die Art der Realisierung
4) Eine Darstellung der bisherigen künstlerischen/kulturellen Aktivitäten der bewerbenden Initiative bzw. des*der Bewerbers*in (Kurzbiographie, Werkverzeichnis, evt. Diplom, Pressekritiken u.a. Referenzen)
5) Möglichst genaue Kalkulation der notwendigen finanziellen Mittel (ev. Anbote), inkl. der Einnahmen zur Kostenfinanzierung
6) Kurzbeschreibung des Projekts (max. 1000 Zeichen) und Kurzfassung der Selbstdarstellung (500 Zeichen)
Wünschenswerte Information:
7) Darstellung von Genderaspekten: Trägt Ihr Vorhaben zur tatsächlichen Gleichstellung von Männern und Frauen in der Gesellschaft bei? Welche konkreten Maßnahmen sind dazu vorgesehen?
Für zusätzliche, dem Bewerbungsschreiben beigefügte Materialien (Videos, CDs, DVDs, Publikationen etc.) übernimmt das Büro Linz Kultur keine Haftung. Ist es Wunsch der*des Bewerbers*in, dass der Einreichung beigefügte Materialien (CDs, DVDs, Videos, Fotos, Pläne, Kataloge, Bildbände etc.) den Jurymitgliedern in Originalqualität und im Vorfeld der Jurysitzung übermittelt werden, dann ist eine Beistellung dieser Materialien in siebenfacher Ausfertigung notwendig.
3.2. BEWERBUNGSFRIST
Alle Bewerbungen müssen bis spätestens 3. April 2023 (Datum des Poststempels bzw. Emails) unter Verwendung des Bewerbungsbogens bei der folgenden Adresse eingereicht werden:
3.3. EINREICHSTELLE
Magistrat Linz / Büro Linz Kultur
Kennwort „LINZimPULS“
Pfarrgasse 7
A-4041 Linz
Email: lkf.kb@mag.linz.at
Eine Einreichung ist auf postalischem, elektronischem (Beilagen max. 5 MB oder via wetransfer) oder persönlichem Weg bis zur Bewerbungsfrist möglich.
Information: Sollten Sie weitere Fragen zur Ausschreibung haben, stehen Ihnen Frau Mag.a Gerda Forstner (0732-7070-1940) und Frau Elisabeth Metnitzer (0732-7070-1946) gerne beratend zur Verfügung.
Förderungsrichtlinien
- Allgemeine Förderungsrichtlinie (PDF, 120kB) (neues Fenster)
- Kultur - Förderabrechnungsbedingungen (PDF, 305kB) (neues Fenster)
Formulare und Onlinedienste zu diesem Thema
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