Parkstrafe - Servicestellen

Strafhöhen / Fristen / Rechtsweg:

Organstrafverfügung:

  • Bei Übertretungen nach dem Oö. Parkgebührengesetz wird eine Organstrafverfügung in Höhe von 35,00 Euro ausgestellt. Der Strafbetrag ist innerhalb von zwei Wochen nach Ausstellung vollständig auf das angegebene Konto der Behörde zu überweisen. Bei der Überweisung ist die vollständige und richtige Identifikationsnummer des Belegs anzugeben, damit die Zahlung automatisiert zugeordnet werden kann.

  • Gegen die Organstrafverfügung gibt es kein Rechtsmittel.

Anonymverfügung:

  • Verstreicht die Zahlungsfrist der Organstrafverfügung oder wird diese nicht vollständig bezahlt, tritt sie außer Kraft. Der*die Zulassungsbesitzer*in kann anschließend eine Anonymverfügung in Höhe von 45,00 Euro erhalten. Der Strafbetrag ist innerhalb von vier Wochen nach Ausfertigung auf das angegebene Konto der Behörde zu überweisen. Bei der Überweisung ist die vollständige und richtige Identifikationsnummer anzugeben, damit die Zahlung automatisiert zugeordnet werden kann.

  • Gegen die Anonymverfügung gibt es kein Rechtsmittel.

Strafverfügung:

  • Verstreicht die Zahlungsfrist der Anonymverfügung oder wird diese nicht vollständig bezahlt, tritt sie außer Kraft und es wird eine Strafverfügung in Höhe von mindestens 55,00 Euro bis maximal 220,00 Euro erlassen. Der Strafbetrag ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung auf das angegebene Konto der Behörde zu überweisen. Bei der Überweisung ist die vollständige und richtige Identifikationsnummer anzugeben, damit die Zahlung automatisiert zugeordnet werden kann.

  • Gegen die Strafverfügung kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch erhoben werden. Die Behörde leitet dann das ordentliche Verfahren ein.

Zu beachten: Lässt man ein mehrspuriges KFZ in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone ohne Abgabenentrichtung über mehrere Abgabenzeiträume abgestellt, kann nach der Rechtsprechung auch mehr als eine Strafe ausgestellt werden. Die gesamte Verwaltungsgerichtsentscheidung finden Interessierte hier

Auskünfte erteilen die Servicestellen gerne unter den unten angeführten Adressen.

Kontakte

  • Abgaben und Steuern

    persönliche Vorsprache: Gruberstraße 42, 4020 Linz Zustelladresse: Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: parkservice@mag.linz.at


    Parteienverkehr:
    Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 17 Uhr
    Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr
    Wir empfehlen während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden.
  • G4S Secure Solutions AG

Chatbot ELLI

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