Standortverlegung
Die Anzeige über die Verlegung des Gerwerbestandortes muss bei der Bezirksverwaltungsbehörde des neuen Standortes erstattet werden.
Ein entsprechendes Formular steht Ihnen auch online zur Verfügung.
Formulare und Onlinedienste zu diesem Thema
- Gewerbe - Standortverlegung
- Gewerbe - Standortverlegung: Formular
- Gewerbe - Standortverlegung: mit Bürgerkarte
- Gewerbe - Standortverlegung: Verfahrensbeschreibung