Meldung einer Berufssitzänderung oder -auflassung (Heilmasseur)

Eine Berufssitzänderung oder –auflassung bei einer freiberuflichen Ausübung als Heilmasseur nach dem Medizinischer Masseur und Heilmasseurgesetz (MMHmG),BGBl Nr.169/2002, idgF melden Sie bitte im Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung.

Gesetzliche Grundlagen und Voraussetzungen:
Nach § 46 MMHmG ist mindestens ein Berufssitz in Österreich erforderlich, höchstens sind zwei möglich. Jeder Berufssitz, dessen Änderung oder Auflassung ist der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen.

Meldungen:

  1. Meldung eines neuen Berufssitzes bzw. einer Änderung:
    Jeder weitere Berufssitz, dessen Änderung oder Auflassung, ist der Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen.
    Eine persönlich unterschriebene Meldung ist der Bezirksverwaltungsbehörde zu übermitteln. (siehe Formular).
  2. Meldung Berufssitzauflassung:
    Jede Änderung des Berufssitzes, auch dessen Auflassung, ist der Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen.
    Eine persönlich unterschriebene Meldung ist der Bezirksverwaltungsbehörde zu übermitteln. (siehe Formular).

Hinweis: Ihr persönliches Erscheinen ist notwendig, da der neue Berufssitz im Berufsausweis zu vermerken ist.

Formulare zu diesem Thema

Weiterführende Links

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Kontakte

  • Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung

    Haupstraße 1-5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: bbv@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden
    Schließtage: 24. und 31.12.

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