Kunstförderpreis der Stadt Linz

Mit dem Kunstförderpreis der Stadt Linz (ehemals Kunstförderstipendium) wird seit 1960 die Entwicklung des künstlerischen oder kulturellen Schaffens von aufstrebenden Kunst- und Kulturschaffenden sowie Gestalter*innen in angewandten Kunstsparten unterstützt.

In den Sparten "Architektur und Stadtgestaltung", "Bildende Kunst und interdisziplinäre Kunstformen", "Design, Neue Medien und Kommunikation", "Literatur und Kulturpublizistik" sowie "Musik und Darstellende Kunst" stehen jeweils € 3.600 zur Verfügung.

Förderart
Sonderförderprogramm / Preis 

Zielgruppe
Einzelpersonen und Künstler*innenkollektive

Ziel
Förderung künstlerischen, kulturellen und gestalterischen Schaffens

Förderbereich / Voraussetzungen
Disziplinen: Architektur und Stadtgestaltung, Bildende Kunst und interdisziplinäre Kunstformen, Design, Neue Medien und Kommunikation, Literatur und Kulturpublizistik, Musik und Darstellende Kunst

Die Kunstförderpreise der Stadt Linz werden an Künstler*innen und Kulturarbeiter*innen (Architekt*innen, Stadtgestalter*innen und -planer*innen, Bildende Künstler*innen, Literat*innen, Publizist*innen, Designer*innen, Medienkünstler*innen, Musiker*innen, Komponist*innen, Interpret*innen, Darstellende Künstler*innen, etc.) vergeben, die unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft seit mindestens zwei Jahren mit ihrem Hauptwohnsitz in Linz gemeldet sind. Bei Einzelpersonen ist der Linz-Bezug auch dann gegeben, wenn Linz als dauerhafte Stätte der kreativen Arbeit und künstlerischen Produktion oder Präsentation gewählt wurde.
Eine Bewerbung als Einzelperson oder als Künstler*innenkollektiv ist möglich, jedoch nicht von kulturellen Einrichtungen, Vereinigungen, Unternehmungen.

Jede Sparte ist mit 3.600 Euro ausgestattet und die Ausschreibung erfolgt wieder jährlich von 2025 bis 2027. Im Jahr 2028 werden die Kunstwürdigungspreise der Stadt Linz vergeben.

Termine und Fristen
Die Ausschreibung für das Jahr 2025 erfolgt voraussichtlich Ende 2024.

Notwendige Unterlagen

  •  Vollständig ausgefüllter Bewerbungsbogen (online)
  •  Lebenslauf samt Angaben über die künstlerische Tätigkeit
  •  Spartenspezifisch notwendige Bewerbungsunterlagen:

Für eine Bewerbung um Kunstförderpreise müssen spartenspezifische Unterlagen eingereicht werden, die eine Auswahl des bisherigen künstlerischen, kulturellen und gestalterischen Schaffens abbilden.

Folgende Werkproben werden innerhalb der Sparten berücksichtigt:

Architektur und Stadtgestaltung:
Bereits ausgeführte Projekte von exemplarisch gestalteten, architektonisch hochwertigen Bauten und Anlagen, städtische Platz- und Grünraumgestaltungen, Stadtmöblierungen und Gestaltungen von Freizeitflächen sowie Altstadtrevitalisierungen und partizipativ wie nachhaltig orientierte Stadtteilerneuerungsmaßnahmen In dieser Sparte werden auch noch nicht realisierte Entwürfe und Pläne zu den genannten Themenkreisen beurteilt.

Bildende Kunst und interdisziplinäre Kunstformen:
Werke der Malerei, der Grafik, der Bildhauerei, der textilen, keramischen und experimentellen visuellen Gestaltung, der performativen künstlerischen Intervention und Installation, der Fotografie, des Films und alle Spielarten transdisziplinären, spartenübergreifenden und prozesshaft ausgerichteten künstlerischen Schaffens, die in einem traditionellen Ausstellungskontext (Galerie, kulturelle Institution), im öffentlichen und/oder medialen Raum realisiert wurden bzw. an eine qualifizierte Öffentlichkeit gerichtet sind.

Literatur und Kulturpublizistik:
Im Bereich der Literatur: Veröffentlichungen in den Sparten Lyrik, Prosa, Drama, Libretto, experimentelle Dichtung sowie radiophone, performative, intermediale und netzgestützte literarische Formen.

Im Bereich der Kulturpublizistik: printmediale, radiophone und televisionäre sowie netzgestützte Kunst- und Kulturberichterstattung, kulturwissenschaftliche Publikationen, Feuilletons, aber auch literarische Übersetzungen und Übertragungen sowie die Herausgeberschaft und redaktionelle Bearbeitung von Anthologien und Periodika aus allen künstlerischen Sparten.

Design, Neue Medien und Kommunikation:
Im Bereich des Designs: alle Individual- und Massenprodukte aus dem Konsum- und Investitionsgüterbereich, Mode-, Grafik-, Web-, Interfacedesign und exemplarische Referenzprojekte aus dem Feld Social Media sowie Arbeiten aus dem Wohn-, Arbeits- und Freizeitbereich unter Berücksichtigung künstlerischer, technisch-wissenschaftlicher und sozialer Gestaltungsaspekte. In diesem Bereich werden auch noch nicht realisierte Entwürfe und Pläne zu den genannten Themenkreisen beurteilt.

Im Bereich der Neuen Medien und Kommunikation: innovative künstlerische Arbeiten im digitalen Kontext wie Computeranimation, Social Media und digitale Kommunikation, Interactive Art, Artificial Intelligence und Medienperformance.

Musik und Darstellende Kunst:
Im Bereich der Musik: Kompositionen (inklusive graphische Partituren), Klanginstallationen und -produktionen im öffentlichen und medialen Raum (auf Tonträgern und netzbasierten Distributions- und Kommunikationsplattformen), alle Formen frei improvisierter und experimenteller Musik sowie die qualifizierte und künstlerisch relevante Auseinandersetzung mit traditionellen und populärmusikalischen Spielarten von Musik.

Im Bereich der Darstellenden Kunst: Tanz-, Performance-, Theater- und Musiktheaterproduktionen sowie deren künstlerische und partizipatorisch orientierte Umsetzung und Vermittlung auf Bühnen bzw. im institutionellen, öffentlichen und medialen Raum.

Bei Einreichung der Bewerbung auf persönlichem oder postalischem Weg müssen beigelegte Werke, Präsentationsmappen, Kataloge, Publikationen, Ton- und Bildträger etc. mit Name, Adresse, Sparte und der Aufschrift „Kunstförderpreise 2023“ versehen werden.

Bei umfangreichen Publikationen (Literatur und Kulturpublizistik) definieren Sie bitte Leseproben im Ausmaß von max. 30 Minuten Lesezeit (ca. 10.000 Wörter) zur Vervielfältigung für die Jurymitglieder. Originalwerke werden retourniert.

Kontakte

  • Kultur und Bildung, Linz Kultur

    Pfarrgasse 7, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: lk@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag bis Freitag 8 bis 12:30 Uhr
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden.
    Schließtage: 24. und 31.12.

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