Kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung
Die Stadt Linz fördert unter Berücksichtigung baurechtlicher Bestimmungen (wie Oö. Bautechnikverordnung) innerhalb des Stadtgebietes den nachträglichen Einbau einer kontrollierten Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung.
Voraussetzung für die Förderung:
- Kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung muss in Linz installiert sein
- luftdichte Gebäudehülle, d.h. die unter Prüfbedingungen gemessene Luftmenge bezogen auf das Raumvolumen (nL50) darf bei Be- und Entlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung den genormten Luftwechsel von 1,5 pro Stunde nicht überschreiten.
- gute Wärmedämmung: Energiekennzahl weniger als 58,5 kWh/m² Jahr. Die Energiekennzahl muss mit einem Energieausweis für das Gebäude nachgewiesen werden.
- Eingereichte Rechnungen dürfen nicht älter als 1 Jahr sein.
Vorgangsweise für die Einreichung:
- Antrag mit unterstehendem Formular herunterladen
- Die weitere Vorgangsweise ist in den Erläuterungen im Förderformular beschrieben
Förderhöhe:
- 18% der Investitionskosten
- Maximale Förderhöhe ist mit 925 Euro begrenzt.
Förderungsrichtlinien
- Allgemeine Förderungsrichtlinie der Stadt Linz (PDF, 66kB) (neues Fenster)
- Spezielle Förderungsrichtlinien für Umweltschutz- und Energiesparmaßnahmen (PDF, 224kB) (neues Fenster)
Formulare und Onlinedienste zu diesem Thema
- Kontrollierte Wohnraumlüftung (nachträglicher Einbau) - Förderantrag