Stadtteilzentrum Auwiesen
Die allgemeinen Öffnungszeiten sind:
Montag 9 bis 12 und 14 bis 18 Uhr
Dienstag 9 bis 13 Uhr
Donnerstag 9 bis 12 und 14 bis 19 Uhr
Freitag 9 bis 13 Uhr
Zu den allgemeinen Öffnungszeiten werden folgende Leistungen angeboten:
Allgemeine Auskünfte zum Leistungsangebot des Magistrates Linz
Anlaufstelle für die Anliegen der BewohnerInnen im Stadtteil
Stadtteil/Gemeinwesenarbeit
Der Parteienverkehr der Mindestsicherung findet bis auf weiteres nur nach Terminvereinbarung statt!
Zu diesem Zweck nehmen Sie bitte telefonisch oder elektronisch Kontakt mit Ihrem/Ihrer zuständigen Sachbearbeiter/in auf.
Anträge auf Sozialhilfe, diverse Dokumente und Unterlagen sind in der Erstanlaufstelle (Neues Rathaus, Erdgeschoss) einzubringen, die täglich in der Zeit von 8 bis 12 Uhr besetzt ist. Dort erhalten Sie auch allgemeine Informationen zur Sozialhilfe und Bedarfsorientierten Mindestsicherung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Anträge und Unterlagen entweder elektronisch unter sjf@mag.linz.at einzubringen oder per Post zu übermitteln.
Spezielle Beratungstermine
Diese Termine sind vorläufig festgesetzt können sich bei entsprechender Nachfrage ändern:
Sozialberatung |
Delogierungsprävention, Beratung bei finanziellen Problemen |
Dienstag 9 bis 12:30 Uhr |
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Allgemeine Sozialberatung, Antragstellung für Mobile Dienste, Anmeldung für Seniorenheime |
Donnerstag 14 bis 18 Uhr |
Erziehungshilfe |
Erstberatung; Erstabklärung |
Donnerstag 14 bis 16 Uhr |
Sprechtag GWG |
Ansprechpartner bei Problemen in der Wohnanlage; Wohnungsanmeldungen |
Donnerstag, 15.30 bis 17 Uhr, einmal im Monat (um Rückfrage im Stadtteilzentrum Auwiesen wird gebeten) |