Erlaubte Ladetätigkeit in der Fußgängerzone

In der Altstadt und in der Herrenstraße darf zwischen 6:00 und 11.30 Uhr und zwischen 16:00 und 19:00 Uhr geladen werden, in allen anderen Fußgängerzonen (Landstraße und Seitenstraßen) ist die Ladetätigkeit von 18.30 abends bis 10.30 Uhr morgens erlaubt.
In der Schmidttorgasse ist aufgrund fehlender Straßenbreite kein Laden möglich.

Hinweis:
Ladetätigkeiten außerhalb dieser Zeiten sind nur mit einer Ausnahmegenehmigung nach § 45 StVO möglich. Dazu ist ein Antrag zu stellen, dessen Voraussetzungen aber sehr restriktiv geprüft werden (es muss ein erhebliches persönliches oder wirtschaftliches Interesse vorliegen).

 

Kontakte

  • Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung

    Hauptstraße 1-5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: bbv@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden
    Schließtage: 24. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

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