Meldeauskunft für Privatpersonen und Unternehmen
Um jemand anderen ausfindig zu machen, können Sie eine Meldeauskunft über den Hauptwohnsitz dieser Person beantragen.
Auskünfte über Geburtsdaten können nur Personen beantragen, die einen Exekutionstitel gegen die Gesuchte/den Gesuchten vorweisen können.
Einzelauskünfte (bis fünf Personen) können persönlich gegen Nachweis der Identität im BürgerInnen-Service im Neuen Rathaus und in den unten angeführten Stadtbibliotheken beantragt werden.
Meldeauskünfte für mehr als fünf Personen können schriftlich oder persönlich (nach telefonischer Terminvereinbarung) im Geschäftsbereich BürgerInnen-Angelegenheiten, Abteilung Pass-, Melde- und Wahlservice im Neuen Rathaus beantragt werden.
Alle schriftlich übermittelten Anträge auf Meldeauskunft werden in der Abteilung Pass-, Melde- und Wahlservice bearbeitet. Bei Zweifeln an der Identität kann die Behörde einen Nachweis verlangen.
Es besteht auch die Möglichkeit, eine Meldebestätigung aus dem Zentralen Melderegister online anzufordern, wenn Sie über
- eine Bürgerkarte und
- eine Anmeldung bei einem elektronischen Zustelldienst
verfügen.
Details finden Sie unter dem unten angeführten Link (Help.gv).
Formulare und Onlinedienste zu diesem Thema
- Meldeauskunft aus dem Zentralen Melderegister (ZMR)