Meldeauskunft für Privatpersonen und Unternehmen
Um jemand anderen ausfindig zu machen, können Sie eine Meldeauskunft über den Hauptwohnsitz dieser Person beantragen.
Auskünfte über Geburtsdaten können nur Personen beantragen, die einen Exekutionstitel gegen die Gesuchte/den Gesuchten vorweisen können.
Einzelauskünfte (bis fünf Personen) können persönlich gegen Nachweis der Identität im Bürger*innen-Service im Neuen Rathaus und in den unten angeführten Stadtbibliotheken beantragt werden.
Um Wartezeiten im Bürger*innen-Service Center im Neuen Rathaus zu vermeiden, wird eine Terminvereinbarung empfohlen.
Eine Terminvereinbarung ist telefonisch unter +43 732 7070 oder online möglich.
WICHTIG! Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin und kontrollieren Sie Ihr Gepäck im Vorfeld. Nagelfeilen, geöffnete Trinkflaschen oder auch Messer werden beim Betreten des Gebäudes abgenommen.
Meldeauskünfte für mehr als fünf Personen können schriftlich oder persönlich (nach telefonischer Terminvereinbarung) im Geschäftsbereich Bürger*innen-Angelegenheiten, Abteilung Pass-, Melde- und Wahlservice im Neuen Rathaus beantragt werden.
Alle schriftlich übermittelten Anträge auf Meldeauskunft werden in der Abteilung Pass-, Melde- und Wahlservice bearbeitet. Bei Zweifeln an der Identität kann die Behörde einen Nachweis verlangen.
Es besteht auch die Möglichkeit, eine Meldebestätigung aus dem Zentralen Melderegister online anzufordern, wenn Sie über
- die ID Austria und
- eine Anmeldung bei einem elektronischen Zustelldienst
verfügen.
Details finden Sie unter dem unten angeführten Link (Help.gv).
Formulare zu diesem Thema
- Meldeauskunft aus dem Zentralen Melderegister (ZMR)