Gründer*innenförderung
Förderungen für Gründer*innen- und Jungunternehmer*innen, die sich in der Tabakfabrik, im Techcenter, der Neue Werft, im OIC oder in der JKU ansiedeln. Gefördert werden die Mietkosten anteilig.
Förderart
laufender Aufwand (Basisförderung)
Zielgruppe
Gründer*innen- und Jungunternehmer*innen, die ihr Unternehmen innerhalb der letzten 3 Jahre gegründet haben.
Ziel des Förderprogramms
Die Entwicklung neuer zukunftsfähiger Arbeitsplätze in Unternehmen soll an diesen Standorten gezielt gefördert und sichergestellt werden.
Förderbereich / Voraussetzungen
Laut gültiger Richtlinie „LINZ fördert Gründer*innen“
Notwendige Unterlagen und Termine
Nachweise laut Online-Formular zur Einreichung des Ansuchens
u.a. Gewerbeberechtigung. Ein Ansuchen ist innerhalb sechs Monaten ab Einzug möglich
Förderungsrichtlinien
- Allgemeine Förderungsrichtlinie der Stadt Linz (Deutsch) (neues Fenster)
- Richtlinie zur Gründer*innenförderung am Standort der Tabakfabrik Linz (Deutsch) (neues Fenster)
- Richtlinie zur Gründer*innenförderung im OIC/in der JKU (Deutsch) (neues Fenster)
- Richtlinie zur Gründer*innenförderung in Techcenter und Neue Werft (Deutsch) (neues Fenster)
- Wirtschaftsförderungsrichtlinien der Stadt Linz (Deutsch) (neues Fenster)
Formulare zu diesem Thema
- Förderungen der Stadt Linz im Bereich Wirtschaft
- Verwendungsnachweis einer genehmigten Förderung - Einreichungsformular