Gelegenheitsmärkte

Unter einem Gelegenheitsmarkt (Quasimarkt) ist eine marktähnliche Verkaufsveranstaltung zu verstehen, die nur gelegentlich aus besonderen Anlässen abgehalten wird. Ein Gelegenheitsmarkt darf nur aufgrund einer Bewilligung der Gemeinde, in der die Veranstaltung abgehalten werden soll, stattfinden: §§ 286 ff der Gewerbeordnung.

Anträge für Gelegenheitsmärkte in der Stadt Linz sind im Geschäftsbereich GMT/Marktmanagement und Tourismus mit beigefügtem Formular einzureichen. Die Einreichung soll vollständig und abschließend erfolgen, denn für die Bewilligung ist auch die Hörung der Wirtschaftskammer Oberösterreich, der Arbeiterkammer Oberösterreich und der Landwirtschaftskammer Oberösterreich notwendig. Da das Verfahren durch diese Bedingungen einige Zeit in Anspruch nimmt und möglicherweise Sachverständige beizuziehen sind, ist der Antrag mindestens vier - sechs Wochen vor dem Termin des Gelegenheitsmarktes einzureichen.

Wir bitten Sie dies zu berücksichtigen und stehen ihnen selbstverständlich für weitergehende Fragen gerne zur Verfügung.

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