LINZ_sounds

LINZ_sounds 2024

Die Stadt Linz schreibt das Förderprogramm LINZ_sounds 2024 zur Förderung von Digitalisierung in der Musik aus, das mit einer Gesamtsumme von Euro 30.000,– ausgestattet ist.

 

1. INHALTLICHE AUSRICHTUNG

1.1. ZIELSETZUNGEN

Das LINZ_sounds-Förderprogramm zielt darauf ab, nachhaltige Impulse für eine qualitativ hochwertige und innovative Musikszene in Linz zu setzen.

Dabei soll folgenden Aspekten musikalischer Aktivitäten und Produkten besonderes Augenmerk gewidmet werden:

➝ Nachhaltige Förderung von Linzer Musikgruppen und Musikkünstler*innen mit Schwerpunkt bei Projekten im Bereich Digitalisierung

➝ Unterstützung von Linzer Musikgruppen und Musikkünstler*innen beim Zugang zu österreichischen und internationalen Konzertveranstaltern, Musikinitiativen und Festivals

➝ Internationalisierung der Linzer Musikszene durch künstlerische Austauschprojekte und Artist in Residence Kooperationen

➝ Ermöglichung von Tonträgerproduktionen und den in diesem Zusammenhang notwendigen Vermarktungstätigkeiten

➝ Unterstützung des Schwerpunkts Digitalisierung & Musik des 2018 erstmals ausgetragenen STREAM Festivals durch prämierte LINZ_sounds Projekte und Produktionen

➝ Klare Positionierung von Linz als Musik- und Medienkunststadt im Sinne der UNESCO City of Media Arts

Der Realisierungszeitraum ist mit Ende 2025 befristet.

1.2. ZIELGRUPPEN

Grundsätzlich werden nur Musikgruppen und Musikkünstler*innen – unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft – mit eindeutigem Linz-Bezug gefördert.

Der Linz-Bezug ist dann gegeben, wenn der*die Musikschaffende seinen*ihren Hauptwohnsitz in Linz hat oder Linz als dauerhafte Stätte seiner*ihrer kreativen Arbeit und Produktion oder Präsentation gewählt wurde oder der Linz-Bezug aus einem nachweislich kontinuierlichen Engagement in einer Linzer Musikgruppe ableitbar ist. Nachweislich erbrachte Live-Auftritte sind eine bevorzugte Voraussetzung. Ausgeschlossen von einer Förderung sind rein kommerziell orientierte Musikgruppen und Musikkünstler*innen. LINZ_sounds steht prinzipiell allen musikalischen Genres und Sparten (Rock, Pop, Jazz, digitale Musik, Klassik, Neue Musik etc.) offen gegenüber, setzt jedoch einen klaren Schwerpunkt auf Projekte im Zusammenhang mit Digitalisierung.

 

2. AUSWAHLPROZESS

2.1. JURIERUNG

Die Jury setzt sich aus unabhängigen Expert*innen zusammen.

Die Zusammensetzung der Jury ist ab Mai unter www.linz.at/kultur abrufbar.

Als Ergebnis des Auswahlprozesses wird die Jury eine Reihung der positiv bewerteten „LINZ_sounds“-Einreichungen vornehmen und der Kulturreferentin bzw. dem Stadtsenat als zuständige Entscheidungsorgane zur Bewilligung vorschlagen. Anschließend werden die Bewerber*innen über das Ergebnis der Jurierung schriftlich informiert.

Jurymitglieder | Stadt Linz

2.2. BEWERTUNGSKRITERIEN

Die Expert*innenjury wird die eingereichten Vorschläge unter dem Aspekt folgender Qualitätskriterien diskutieren und bewerten:

➝ Innovatives Potenzial

➝ Schlüssigkeit der Ambition und Realisierbarkeit

➝ Nachhaltige Wirkung auf die Internationalisierung und Digitalisierung der Linzer Musikszene

2.3. FÖRDERSUMME

Mit der Gesamtsumme von € 30.000,- sollen mehrere eingereichte Vorhaben gefördert werden. Dabei kann die Fördersumme unterschiedlich verteilt werden.

 

3. BEWERBUNG

3.1. BEWERBUNGSUNTERLAGEN

Eine Einreichung muss folgende Informationen und Unterlagen enthalten:

1) Vollständig ausgefüllter Bewerbungsbogen

2) Projektbeschreibung mit Darstellung des innovativen Ansatzes (max. 10 Seiten)

3) Detaillierter Ablaufplan über die Art der Realisierung

4) Eine Darstellung der bisherigen künstlerischen/kulturellen Aktivitäten der Bewerberin/des Bewerbers (Kurzbiographie, Werkverzeichnis, evt. Diplom, Pressekritiken u.a. Referenzen)

5) Einen detaillierten Finanzplan

6) Kurzbeschreibung des Projekts (max. 1000 Zeichen) und Kurzfassung der Selbstdarstellung (max. 500 Zeichen)

Wünschenswerte Information:

7) Darstellung von Genderaspekten: Trägt Ihr Vorhaben zur tatsächlichen Gleichstellung von Männern und Frauen in der Gesellschaft bei? Welche konkreten Maßnahmen sind dazu vorgesehen?

Pro Einreicher*in kann grundsätzlich nur ein Vorschlag berücksichtigt werden.

Für zusätzliche, dem Bewerbungsschreiben beigefügte Materialien (Videos, CDs, DVDs, Publikationen etc.) übernimmt das Büro Linz Kultur keine Haftung. Ist es Wunsch der*des Bewerbers*in, dass der Einreichung beigefügte Materialien (CDs, DVDs, Vinyl, Videos, Fotos, Pläne, Kataloge, Bildbände etc.) den Jurymitgliedern in Originalqualität und im Vorfeld der Jurysitzung übermittelt werden, dann ist eine Beistellung dieser Materialien in siebenfacher Ausfertigung notwendig.

3.2. BEWERBUNGSFRIST

Alle Bewerbungen müssen bis spätestens 29. April 2024 (Datum des Poststempels bzw. E-Mails) unter Verwendung des Bewerbungsbogens bei der folgenden Adresse eingereicht werden:

3.3. EINREICHSTELLE

Magistrat Linz / Büro Linz Kultur
Kennwort „LINZ_sounds“
Pfarrgasse 7
A-4041 Linz
E-Mail: lkf.kb@mag.linz.at

Eine Einreichung ist auf postalischem, elektronischem (Beilagen max. 5 MB oder via wetransfer) oder persönlichem Weg bis zur Bewerbungsfrist möglich.

Information: Sollten Sie weitere Fragen zur Ausschreibung haben, stehen Ihnen Herr Mag. Markus Reindl (0732-7070-1945) und Frau Gudrun Kaltenböck (0732-7070-1936) gerne beratend zur Verfügung.

Förderungsrichtlinien

Formulare zu diesem Thema

Infomaterial zu diesem Thema

Kontakte

  • Geschäftsbereich Kultur und Bildung

    Pfarrgasse 7, 4041 Linz +43 732 7070 1931 E-Mail Adresse: kb@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag bis Freitag 8 bis 12:30 Uhr
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden.
    Schließtage: 24. und 31.12.

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