E-Ladestationen
Was wird gefördert
Die Stadt Linz unterstützt in Kooperation mit der Linz AG die Installation von E-Ladestationen (Standsäulen) für Linzer
- Firmen, Betriebe, Unternehmen
- Organisationen mit öffentlichem Interesse (z.B. Hauskrankenpflege)
Die E-Ladestation muss im Stadtgebiet Linz errichtet und mit Ökostrom betrieben werden.
Gebietskörperschaften und Privatpersonen werden nicht gefördert!
Vorgangsweise:
- Antrag mit untenstehendem Formular herunterladen
- Förderungsantrag inklusive Beilagen an
Magistrat
Planung, Technik und Umwelt - Stadtklimatologie und Umwelt
Hauptstraße 1-5, 4041 Linz
bzw. ptu.sku@mag.linz.at senden.
- Näheres zu den Förderbedingungen bzw. zur Abwicklung der Förderung entnehmen Sie bitte den Erläuterungen des Förderformulars.
Förderhöhe:
- 10 % der Investitionskosten bzw. max. 1.000,-- Euro
Förderungsrichtlinien
- Allgemeine Förderungsrichtlinie (PDF, 120kB) (neues Fenster)
- Spezielle Förderungsrichtlinien für Umweltschutz- und Energiesparmaßnahmen (PDF, 224kB) (neues Fenster)
Formulare und Onlinedienste zu diesem Thema
- E-Ladestationen (Firmen, Organisationen) - Förderungsansuchen