Änderung des Geschlechtseintrages
Um rechtlich im eigenen Geschlecht anerkannt zu werden, besteht für trans- und intersexuelle Personen die Möglichkeit einer Änderung des Geschlechtseintrages im Zentralen Personenstandsregister (ZPR).
Diese Änderung kann bei jedem Standesamt in Österreich beantragt werden. Eine geschlechtsangleichende Operation ist in Österreich keine Voraussetzung. Minderjährige benötigen die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Transidentität (Transsexualität, Gender-Dysphorie, Gender-Inkongruenz)
Von transsexuellen Personen ist ein medizinisches Sachverständigengutachten vorzulegen. Dieses muss folgende Bestandteile enthalt
- einen Befund (Tatsachenfeststellung) sowie
- ein Gutachten im engeren Sinn (Urteil/Schlussfolgerung),
aus dem hervorgeht, dass das subjektive Geschlechtsempfinden gefestigt ist und sich daran mit hoher Wahrscheinlichkeit nichts mehr ändern wird (ernsthafte Nichtübereinstimmung zwischen der empfundenen Geschlechtsidentität und dem eingetragenen Geschlecht).
Das Gutachten ist durch entsprechend geschulte Fachkräfte zu erstellen, insbesondere im Wege einer psychiatrischen, klinisch-psychologischen, urologisch-gynäkologischen und/oder endokrinologischen Diagnostik. Geeignet sind somit insbesondere Gutachten von Fachärzt*innen für Psychiatrie, klinischen Psycholog*innen, Fachärzt*innen für Urologie oder Gynäkologie sowie Fachärzt*innen für Endokrinologie.
Intersexualität
Von intersexuellen Personen ist ein Fachgutachten vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass das Geschlecht der antragstellenden Person aufgrund ihrer chromosomalen, anatomischen und/oder hormonellen Entwicklung weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugeordnet werden kann.
Für die Eintragung einer intersexuellen Geschlechtsbezeichnung stehen die Begriffe „divers", „inter" und „offen" zur Verfügung.
Weitere Behördenwege
Im Zuge der Änderung des Geschlechtseintrages kann ein neuer, geschlechtsspezifischer Vorname durch eine Namensänderung beim Standesamt angenommen werden. Das Standesamt stellt in weiterer Folge auf Antrag eine neue Geburtsurkunde aus. Mit dieser Geburtsurkunde kann die Neuausstellung aller anderen relevanten Dokumente beantragt werden (z. B. Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisepass, Führerschein).
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen erhalten Sie am Standesamt oder online (siehe weiterführende Links).