Plakatierungsverordnung - Frei nutzbare Plakatflächen im Linzer Stadtgebiet

Die Landespolizeidirektion Oberösterreich hat am 11.09.2023 eine Plakatierungsverordnung (Verordnung betreffend das Anschlagen (Plakatieren) von Druckwerken an öffentlichen Orten) für die Stadt Linz erlassen. Damit ist es möglich, an 30 über das gesamte Stadtgebiet verteilten Standorten Plakate an eigens dafür vorgesehenen, gekennzeichneten Flächen anzubringen.

Das Plakatieren im öffentlichen Raum wird mit der Verordnung auf diese Standorte beschränkt.

Die aktuelle Verordnung ermöglicht es Vertreter*innen der Linzer Kultur- und Veranstaltungsszene, ihre Events bestmöglich und kostenlos im gesamten Stadtgebiet breitflächig zu bewerben.

Liste der Plakatflächen im Linzer Stadtgebiet:

  • Aubrunnerweg – Umkehrschleife JKU / Universität
  • Schumpeterstraße – Spielplatz
  • Dornacher Straße – ASKÖ Steg
  • Commendastraße – Unterführung
  • Kirchmühlstraße – Spielplatz
  • Leonfeldner Straße 123-130 – Unterführung
  • Im Bachlfeld – Volkshaus Harbach
  • Prunbauerstraße – Unterführung
  • Hinsenkampplatz – Unterführung
  • Ars-Electronica-Straße – Fahrradrampe
  • Obere Donaustraße – Donaugarten
  • Untere Donaulände – Parkbad
  • Huemerstraße – Stadtpark
  • Krankenhausstraße 26 – Fun Court
  • Volksgartenstraße – Fun Court
  • Blumauerstraße – Hundefreilauffläche Musiktheater
  • Stieglbauernstraße 10 – Kiosk
  • Uhlandgasse 5 – Volkshaus Bindermichl
  • Schiffmannstraße – Fun Court
  • Vogelfängerweg – Volkshaus Neue Heimat
  • Dauphinestraße – Schörgenhubstraße Unterführung West
  • Dauphinestraße – Schörgenhubstraße Unterführung Ost
  • Rädlerweg Allendeplatz – Fun Court
  • Spinnereistraße 1
  • Wiener Straße 477 – Unterführung
  • Traundorfer Straße – Haltestelle Hillerstraße
  • Schiltenbergstraße – Fun Court
  • Traundorfer Straße – Haltestelle Ebelsberg Bahnhof
  • Heliosallee 134 – Solar City
  • Raffelstettner Straße 30 – Umkehrschleife Pichlinger See

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