Angelegenheiten Aufenthaltsrecht – Student und Schüler (Drittstaatsangehörige)
Studierende
Wenn Sie ein Studium an einer Universität, Fachhochschule, akkreditierten Privatuniversität oder an einer öffentlichen bzw. privaten Pädagogischen Hochschule in Österreich aufnehmen möchten, können Sie eine „Aufenthaltsbewilligung – Student“ beantragen.
Mehr Informationen:
"Aufenthaltsbewilligung – Student" – Antrag
Schülerinnen und Schüler
Auch Schülerinnen und Schüler aus Drittstaaten können für den Schulbesuch in Österreich eine „Aufenthaltsbewilligung – Schüler“ beantragen.
Dies gilt insbesondere für Personen, die eine Ausbildung besuchen an:
- einer öffentlichen Schule
- einer Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht
- einer Statutschule mit Öffentlichkeitsrecht
- einer zertifizierten nichtschulischen Bildungseinrichtung
- einer Schule für Berufstätige
- einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflege oder einer Pflegeassistenz-Ausbildung
- einer Schule für Sozialbetreuungsberufe
- einer Fachschule für Sozialberufe oder einer Höheren Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung
Auch außerordentliche Schülerinnen und Schüler können eine Aufenthaltsbewilligung beantragen, wenn sie erstmals einen Aufenthaltstitel als Schüler in Österreich erhalten.
Mehr Informationen:
"Aufenthaltsbewilligung – Schüler" – Antrag
Zuständigkeit
Wenn Ihr Hauptwohnsitz in Linz liegt oder Sie im Rahmen eines Erstantrags beabsichtigen, in Linz zu wohnen, ist die Abteilung Aufenthaltsrecht für die Bearbeitung Ihres Antrags zuständig.
Erstantrag
Antragstellung
Für einen Antrag als „Schüler oder Student“ gehören Sie zur Personengruppe, wenn Sie rechtmäßig nach Österreich einreisen können, zu jenen welche den Antrag im Inland persönlich stellen können.
Bitte vereinbaren Sie dafür vorab einen Termin.
Voraussetzungen für die Antragstellung in Linz:
- Ihr Hauptwohnsitz befindet sich in Linz
- Rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich
Wichtige Hinweise:
Die Antragstellung berechtigt nicht zur Überschreitung der Dauer des erlaubten visumpflichtigen oder visumfreien Aufenthalts.
Die Berechnung der 90 Tage können Sie hier durchführen: Visa Calculator
Wenn Sie den Antrag in Ihrem Heimatstaat stellen müssen, informieren Sie sich bitte, welche österreichische Vertretungsbehörde für Sie zuständig ist:
Suche nach österreichischen Vertretungen – BMEIA - Außenministerium Österreich
Terminvereinbarung
Terminvereinbarung bitte unter folgendem Link im Feld „Terminreservierung Drittstaatsangehörige) Erstantrag“:
Angelegenheiten des Aufenthaltsrechts - Terminreservierung
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen finden Sie in den Infomaterialen:
- Erstantrag Info Schüler
- Erstantrag Info Student
Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall weitere Unterlagen von der Behörde angefordert werden können.
Verlängerungsantrag
Antragstellung
Für die Antragstellung ist grundsätzlich eine Terminvereinbarung erforderlich.
Terminvereinbarung bitte unter folgendem Link im Feld „Terminreservierung Drittstaatsangehörige) Verlängerungsantrag“:
Angelegenheiten des Aufenthaltsrechts - Terminreservierung
Sollte kein Termin mehr verfügbar sein, weil alle Termine bereits ausgebucht sind, gelten folgende Regelungen:
- Kommen Sie spätestens zwei Wochen vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels persönlich zu uns.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit.
- Sie erhalten beim Check-In-Schalter ein Warteticket.
Bitte beachten Sie:
- Aufgrund der hohen Nachfrage kann es zu langen Wartezeiten kommen.
- Je nach Auslastung an diesem Tag kann es vorkommen, dass Sie auf einen anderen Tag verwiesen werden.
- Wir empfehlen daher, bereits um 07:30 Uhr vor Ort zu sein.
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen finden Sie in den Infomaterialen:
- Verlängerungsantrag Info Schüler
- Verlängerungsantrag Info Student
Formulare zu diesem Thema
- Antragsformular für Drittstaatsangehörige
- Antragsformular Neuausstellung eines Aufenthaltstitels oder einer Dokumentation
- Vollmacht
- Wohnrechtsvereinbarung