Angelegenheiten Aufenthaltsrecht – Daueraufenthalt - EU (Drittstaatsangehörige)
Der Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ kann an Drittstaatsangehörige erteilt werden, die
- seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen in Österreich niedergelassen sind und
- Modul 2 der Integrationsvereinbarung erfüllt haben.
Dieser Aufenthaltstitel ermöglicht eine unbefristete Niederlassung in Österreich sowie uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt.
Mehr Informationen:
Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt – EU"
Zuständigkeit
Wenn Ihr Hauptwohnsitz in Linz liegt, ist die Abteilung Aufenthaltsrecht für die Bearbeitung Ihres Antrags zuständig.
Erstantrag/Zweckänderungsantrag:
Erforderliche Unterlagen siehe unten unter Infomaterial zu diesem Thema
Verlängerungsantrag:
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Reisepass
- Aktuelles Foto
Terminvereinbarung
Für die Antragstellung ist grundsätzlich eine Terminvereinbarung erforderlich.
Terminvereinbarung bitte unter folgendem Link im Feld „Terminreservierung Drittstaatsangehörige) Verlängerungsantrag“:
Angelegenheiten des Aufenthaltsrechts - Terminreservierung
Hinweis: Für den Ersten umstieg vom Asylgesetzt ist ein Termin erforderlich, eine Beantragung mit Tickt ist nicht möglich.
Sollte kein Termin mehr verfügbar sein, weil alle Termine bereits ausgebucht sind, gelten folgende Regelungen:
- Kommen Sie spätestens zwei Wochen vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels persönlich zu uns.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit.
- Sie erhalten beim Check-In-Schalter ein Warteticket.
Bitte beachten Sie:
- Aufgrund der hohen Nachfrage kann es zu langen Wartezeiten kommen.
- Je nach Auslastung an diesem Tag kann es vorkommen, dass Sie auf einen anderen Tag verwiesen werden.
- Wir empfehlen daher, bereits um 7:30 Uhr vor Ort zu sein.
Formulare zu diesem Thema
- Antragsformular für Drittstaatsangehörige
- Antragsformular Neuausstellung eines Aufenthaltstitels oder einer Dokumentation
- Vollmacht
- Wohnrechtsvereinbarung