Angelegenheiten Aufenthaltsrecht – Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit

Für Drittstaatsangehörige, die sich ohne Erwerbstätigkeit in Österreich niederlassen möchten, ist die "Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit" vorgesehen.

Mehr Informationen:
"Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit" – Antrag

Diese Informationen beziehen sich auf einen Erstantrag. Wenn Sie bereits im Besitz eines Aufenthaltstitels „Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit“ sind, beachten Sie bitte die Vorgehensweise für Verlängerungsanträge.

Angelegenheiten Aufenthaltsrecht – Verlängerungsanträge (Drittstaatsangehörige)

Antragstellung

Grundsätzlich müssen Anträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels vor der Einreise nach Österreich im Ausland bei der österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat) eingebracht werden. 

Einige Personengruppen können den Erstantrag auch in Österreich stellen. Um welche Personengruppen es sich hierbei handelt, können Sie im folgendem Link nachlesen. 

Wichtige Hinweise:
Die Antragstellung berechtigt nicht zur Überschreitung der Dauer des erlaubten visumpflichtigen oder visumfreien Aufenthalts.

Die Berechnung der 90 Tage können Sie hier durchführen: Visa Calculator

Wenn Sie den Antrag in Ihrem Heimatstaat stellen müssen, informieren Sie sich bitte, welche österreichische Vertretungsbehörde für Sie zuständig ist: Suche nach österreichischen Vertretungen – BMEIA - Außenministerium Österreich

Terminvereinbarung

Für diesen Antrag ist ein freier Quotenplatz erforderlich.

Aufgrund der hohen Anzahl an Anfragen und der begrenzten Quotenplätze sind wir bemüht, diese fair zu vergeben. Die Termine für die Antragstellung werden daher jährlich für den ersten Werktag im Jänner vergeben.

Bitte beachten Sie:
Der Quotenplatz wird nicht durch die Übermittlung eines Antrags reserviert, sondern erst durch das persönliche Erscheinen bei der Antragstellung bei der Behörde.

Grundvoraussetzung für die Antragstellung in Linz:

  • Ihr beabsichtigter Hauptwohnsitz wird in Linz sein
  • Sie gehören zu den oben angeführten Personengruppe


Terminvergabe
Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich per E-Mail an:
ar@mag.linz.at

Die Reihung der Termine richtet sich nach dem Zeitpunkt des Eingangs der E-Mail-Anfrage.
Anfragen für Termine am ersten Werktag im Jänner werden ab Oktober des Vorjahres entgegengenommen.

Hinweis:
Anfragen, die vor diesem Datum eingehen, können aus Gründen der Fairness nicht berücksichtigt werden.

Erforderliche Unterlagen

Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail, um Informationen zu den erforderlichen Unterlagen zu erhalten. Damit wir Ihre Anfrage rasch bearbeiten können, geben Sie bitte folgende Informationen in Ihrer E-Mail an:

  • Vorname und NACHNAME (Nachname bitte in Großbuchstaben) 
  • Staatsangehörigkeit 
  • Aktueller Wohnsitz (Land) 
  • Anliegen

Formulare zu diesem Thema

Kontakte

  • Bürger*innen-Angelegenheiten Abteilung Aufenthaltsrecht

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: ar@mag.linz.at


    Parteienverkehr: Montag 8 bis 12:30 Uhr und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Um Wartezeiten zu vermeiden, sollte jedenfalls ein Termin vereinbart werden.
    Schließtage: 24.12. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

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