Angelegenheiten Aufenthaltsrecht – Private Krankenversicherungen (Drittstaatsangehörige)

Für einige Aufenthaltstitel ist der Nachweis einer privaten Krankenversicherung erforderlich.

Bitte beachten Sie:
Eine Reisekrankenversicherung, die Sie für Ihr Visum zur Einreise nach Österreich abgeschlossen haben, ist für einen Aufenthaltstitel oder die Dokumentation des Aufenthaltsrechts nicht ausreichend.

Klären Sie daher vor der Antragstellung direkt mit dem Versicherungsunternehmen, ob eine passende Versicherung möglich ist.
Bitte beachten Sie, dass manche Versicherungen bestimmte Personengruppen nicht aufnehmen, z. B. Personen ab 75 Jahren.

Wenn Ihre Krankenversicherung nicht in der unten angeführten Liste enthalten ist, achten Sie bitte darauf, dass im Versicherungsvertrag die erforderliche Zusatzerklärung enthalten ist.

Eine Liste der von uns akzeptierten Krankenversicherungen finden Sie im Infomaterial.

Kontakte

  • Bürger*innen-Angelegenheiten Abteilung Aufenthaltsrecht

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: ar@mag.linz.at


    Parteienverkehr: Montag 8 bis 12:30 Uhr und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Um Wartezeiten zu vermeiden, sollte jedenfalls ein Termin vereinbart werden.
    Schließtage: 24.12. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

Chatbot ELLI

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