Angelegenheiten Aufenthaltsrecht – Private Krankenversicherungen (Drittstaatsangehörige)
Für einige Aufenthaltstitel ist der Nachweis einer privaten Krankenversicherung erforderlich.
Bitte beachten Sie:
Eine Reisekrankenversicherung, die Sie für Ihr Visum zur Einreise nach Österreich abgeschlossen haben, ist für einen Aufenthaltstitel oder die Dokumentation des Aufenthaltsrechts nicht ausreichend.
Klären Sie daher vor der Antragstellung direkt mit dem Versicherungsunternehmen, ob eine passende Versicherung möglich ist.
Bitte beachten Sie, dass manche Versicherungen bestimmte Personengruppen nicht aufnehmen, z. B. Personen ab 75 Jahren.
Wenn Ihre Krankenversicherung nicht in der unten angeführten Liste enthalten ist, achten Sie bitte darauf, dass im Versicherungsvertrag die erforderliche Zusatzerklärung enthalten ist.
Eine Liste der von uns akzeptierten Krankenversicherungen finden Sie im Infomaterial.