Zahlungserleichterungen für Verwaltungsstrafen beantragen
Rechtskräftige Geldstrafen müssen Sie innerhalb von zwei Wochen bezahlen. Wenn Sie die Geldstrafe aus finanziellen Gründen nicht sofort bezahlen können, haben Sie die Möglichkeit, Zahlungserleichterungen online zu beantragen. Durch die Bewilligung wird die Vollstreckung der Strafe aufgeschoben (§ 54b Abs. 1 und 3 VStG).
Ihre Möglichkeiten:
- Zahlungsaufschub (Stundung): Sie können um mehr Zeit bitten und einen späteren Zahlungstermin beantragen. Geben Sie dabei an, bis zu welchem Datum Sie den Aufschub benötigen.
- Ratenzahlung: Sie können die Strafe in mehreren monatlichen Raten abbezahlen. Teilen Sie uns mit, wie hoch die monatliche Rate sein soll oder wie viele Raten Sie zahlen möchten.
Für Ihren Antrag müssen Sie darlegen, warum Ihnen die sofortige Zahlung derzeit nicht möglich ist – beispielsweise aufgrund vorübergehender Geldprobleme, niedrigem Einkommen, Unterhaltspflichten oder laufender Kredite. Geben Sie außerdem Ihre Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse bekannt und legen Sie passende Nachweise bei, etwa Gehaltszettel oder Kontoauszüge.
Wichtiger Hinweis zur Ratenzahlung: Wenn Sie mit mindestens zwei Raten in Verzug geraten, wird der gesamte noch offene Betrag sofort fällig. Eine weitere Ratenzahlung ist dann nicht mehr möglich.
Formulare zu diesem Thema
- Antrag auf Ratenzahlung / Zahlungsaufschub Verwaltungsstrafen