Europapreis der Stadt Linz

Mit dem „Europapreis der Stadt Linz“ startet Linz heuer ein Pilotprojekt, bei welchem universitäre Abschlussarbeiten mit Preisgeldern ausgezeichnet werden. Der Europapreis richtet sich an Linzer Studierende, welche in ihrer Bachelor-, Diplom-, Masterarbeit oder Dissertation einen Konnex zu Europa und der EU schaffen. Die Intention des Gemeinderates zu diesem Projekt liegt in der Stärkung des Europabewusstseins und der Auseinandersetzung mit der Europäischen Union.

Diese Initiative zeigt ein Bekenntnis zu Europa und dem kollaborativen Zusammenschluss der Europäischen Union. Eine Bandbreite an Studiengängen an den Linzer Hochschulen bietet eine gute Basis, europäische Themen zum zentralen Kern wissenschaftlicher Arbeiten zu machen.

Pro Kategorie (Bachelor, Diplom, Master, Doktorat) erhalten je zwei Abschlussarbeiten eine Auszeichnung.

Dotierung der Preise:

  • je 500 Euro für Bachelorarbeiten,
  • je 1.000 Euro für Diplom- oder Masterarbeiten und
  • je 1.500 Euro für Dissertationen

Eine Fachjury der Stadtverwaltung beurteilt die Einreichungen, wobei die Arbeit zumindest mit einem „Gut“ bewertet sein muss. Für das Expert*innengremium liegt das Hauptaugenmerk auf die Erkenntnisse für die Stadt Linz.

Die Einreichfrist endete am 31. August.

Teilnahmebedingungen

  1. Voraussetzung für die Einreichung zum Europa-Preis der Stadt Linz ist das Vorliegen einer abgeschlossenen Bachelorarbeit, einer Diplombzw. Masterarbeit oder einer Dissertation an einer Linzer Universität oder Fachhochschule mit den Themenschwerpunkten EU / Europa und der Konnex zu Linz.
  2. Die wissenschaftliche Arbeit muss im Studienjahr 2019/20 bzw. im Studienjahr 2020/21 abgeschlossen worden und zumindest mit einem „Gut“ bewertet worden sein.
  3. Einreichfrist ist der 31. August 2021.
  4. Über die Bewertung und Vorselektion der Arbeiten entscheidet die Fachjury in einer nicht öffentlichen Sitzung. Die Inhalte der Beratungen sowie der Beschlüsse der Jury unterliegen der Vertraulichkeit. Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar. Jeglicher Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  5. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Europa-Preis. Gelangt die Fachjury zu der Auffassung, dass keine oder nur eine einzige Arbeit prämierungswürdig ist, so ist sie dazu berechtigt, gänzlich oder teilweise von der Zuerkennung des Preises abzusehen.
  6. Die Teilnehmenden erklären, dass die Urheberschaft an der eingereichten Bachelor-, Diplom- oder Masterarbeit und Dissertation bei ihnen liegt und nicht widerrechtlich Inhalte anderer Werke entnommen wurden, daher hat die Arbeit eine eidesstattliche Erklärung zu enthalten.
  7. Die Stadt Linz ist dazu berechtigt, Presseaussendungen oder sonstige Veröffentlichungen in Bezug auf die Verleihung des Preises vorzunehmen. 
  8. Die Stadt Linz ist dazu berechtigt, die prämierten wissenschaftlichen Arbeiten ohne weitere Zahlungsverpflichtungen zu veröffentlichen. 
  9. Jeder Teilnehmer bzw. jede Teilnehmerin erkennt diese Teilnahmebedingungen und die Entscheidung der Fachjury an. Falsche Angaben führen zu einem Rückzahlungsanspruch der Stadt Linz gegenüber dem Empfänger bzw. der Empfängerin in Höhe des erhaltenen Stipendiums.
  10. Informationen zum Datenschutz:
    Die von Ihnen bekanntgegebenen Daten werden
    • im Rahmen des konkreten Verfahrens und der gesetzlichen Zulässigkeit an sonstige Verfahrensbeteiligte weitergegeben.
    • im Magistrat Linz nach Abschluss des Verfahrens gespeichert

    Im Zusammenhang mit der Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie das Recht auf Auskunft, Richtigstellung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Daten-übertragung sowie das Recht Beschwerde bei der Datenschutzbehörde zu erheben.

    Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
    Mag. Siegfried Gruber (O.P.P.),
    Tel.: +43 732 7070, E-Mail: datenschutz@mag.linz.at

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