Arbeiten auf oder neben der Straße
Wird durch Arbeiten auf oder neben der Straße der Straßenverkehr beeinträchtigt, brauchen Sie nach der Straßenverkehrsordnung unabhängig von anderen Rechtsvorschriften eine straßenpolizeiliche Bewilligung.
Finden die Arbeiten auf oder neben der Straße auf öffentlichem Gut der Stadt Linz statt, benötigen Sie auch eine privatrechtliche Grundeigentümerzustimmung für die Benützung des öffentlichen Gutes vom Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau, Abt. Straßenverwaltung.
Grabungsarbeiten
Bei der Durchführung von Grabungsarbeiten auf Gemeindestraßen, Ortschaftswegen, Güterwegen, Radfahr-, Fußgänger- und Wanderwegen und den dazugehörigen Anlagen sowie in öffentlichen Garten- und Grünanlagen brauchen Sie unabhängig von anderen Bewilligungen auch eine Grabungsbewilligung.
Werden im Zuge dieser Grabungen auf längeren Strecken oder ganzen Straßenzügen Rohre bzw. Leitungen verlegt, ist zusätzlich vor dem Ansuchen bezüglich einer Grabung ein Ansuchen um Zuweisung einer Trasse erforderlich.
Sind unaufschiebbare Grabungen während der Grabungssperre (§ 5 Grabungsordnung) erforderlich, kann in begründeten Fällen um Ausnahmegenehmigung angesucht werden.
Diese Bewilligungen erhalten Sie im Geschäftsbereich Stadtgrün und Straßenbetreuung, Abt. Logistik und Technik.
Wichtiger Hinweis
Der Antrag gemäß § 90 StVO 1960 für Arbeiten auf oder neben der Straße (straßenpolizeiliche Bewilligung) ist formlos beim Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung, Abt. Veranstaltungen und Verkehrsrecht einzubringen.
- Baumschutz auf Baustellen
- Benützung von öffentlichem Gut
- Grabungsarbeiten
- Straßenpolizeiliche Bewilligung für Baustellen/BaustellenCenterLinz
Formulare zu diesem Thema
- Antrag für die Arbeiten auf oder neben der Straße (straßenpolizeiliche Bewilligung)