Grabungsarbeiten

Grabungsarbeiten in Linz: Bewilligungen und Vorgaben
Wenn Sie Grabungsarbeiten auf öffentlichen Flächen wie Gemeindestraßen, Radfahr-, Fußgänger- und Wanderwegen oder in öffentlichen Garten- und Grünanlagen durchführen möchten, sind bestimmte Bewilligungen erforderlich. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zusammengefasst:

  1. Grabungsbewilligung
    Für alle Grabungsarbeiten auf den genannten Flächen ist eine Grabungsbewilligung notwendig – unabhängig von anderen Genehmigungen. Dies gilt auch, wenn das öffentliche Gut nur berührt wird und die Grabung auf Privatgrund erfolgt.

  2. Trassen-Zuweisung
    Bei Rohr- oder Leitungslegungen ist zusätzlich eine Trassen-Zuweisung erforderlich. Diese muss vor Beginn der Arbeiten beantragt werden.

  3. Ausnahmegenehmigung bei Grabungssperre
    Sollten die Arbeiten während der Grabungssperre (1.12. bis 1.3. jedes Jahres) oder auf Straßenteilen, die in den letzten drei Jahren neu hergestellt oder ausgebaut wurden, stattfinden, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.

Notwendige Unterlagen
Für alle Ansuchen ist ein ausgefülltes Online-Formular erforderlich.

Zuständigkeit
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt durch den Geschäftsbereich Stadtgrün und Straßenbetreuung, Abteilung Logistik und Technik. Vor Beginn der Arbeiten ist das Einvernehmen mit dieser Abteilung herzustellen.

Wichtige Hinweise

  • Die bewilligte Grabung ist in Form einer Grabungsmeldung (inkl. Lageplan) den Leitungsträgern und relevanten Institutionen anzuzeigen.
  • Alle Grabungen unterliegen der Grabungsordnung der Stadt Linz sowie den Richtlinien für Wiederinstandsetzungsarbeiten und den Vorgaben zum Baumschutz auf Baustellen.
  • Für jede Grabung ist ein separates Ansuchen erforderlich.

Bitte beachten Sie diese Vorgaben, um einen reibungslosen Ablauf Ihrer Arbeiten zu gewährleisten.

Formulare zu diesem Thema

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