Solar-, Photovoltaik und Windkraftanlagen
Die Errichtung von gemäß dem Oö. Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz 2006 nicht bewilligungspflichtigen Windkraftanlagen, die Anbringung oder Errichtung von nach dem Oö. Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz 2006 nicht bewilligungspflichtigen Photovoltaikanlagen sowie von thermischen Solaranlagen,
a) soweit sie frei stehen und ihre Höhe mehr als 2 m über dem künftigen Gelände beträgt oder
b) soweit sie an baulichen Anlagen angebracht werden und die Oberfläche der baulichen Anlage um mehr als 1,5 m überragen;
sind der Baubehörde anzuzeigen.
Der vollständig ausgefüllten Anzeige sind folgende Unterlagen anzuschließen:
- aktueller Grundbuchsauszug (erhältlich beim Bundesvermessungsamt, Prunerstraße. 5, 4020 Linz, oder beim Bezirksgericht Linz, Museumstraße 10-12, 4020 Linz)
- Lageplan im Maßstab M 1:1000 (amtliche Mappenkopie) mit eingezeichneter Lage der Solaranlage bzw. Alternativenergieanlage (erhältlich beim Bundesvermessungsamt, Prunerstraße 5, 4020 Linz)
- ausreichende Beschreibung und zeichnerische Darstellung der Solaranlage bzw. Alternativenergieanlage (Grundriss, Schnitt, Ansichten, Materialien udgl.).
Diese Unterlagen sind im Info-Center Bau und Gewerbe abzugeben.
Formulare und Onlinedienste zu diesem Thema
- Bauanzeige
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