Solaranlagen
Genehmigungsregime zur Errichtung von thermischen Solaranlagen:
I. Oö. Bauordnung (Oö. BauO) 1994 idgF.:
Die Errichtung von thermischen Solaranlagen
a) soweit sie frei stehen und ihre Höhe mehr als 2 m über dem künftigen Gelände beträgt oder
b) soweit sie an baulichen Anlagen angebracht werden und die Oberfläche der baulichen Anlage um mehr als 1,5 m überragen
sind der Baubehörde anzuzeigen. Zur Veranschaulichung der möglichen anzeigepflichtigen Errichtungsweisen beachten Sie bitte die Skizze des Landes Oberösterreich auf Seite 3 des Leitfadens für Photovoltaikanlagen (Stand: Februar 2023, abrufbar unter: Photovoltaik_Leitfaden_2023_2.pdf (land-oberoesterreich.gv.at.
Der vollständig ausgefüllten Anzeige sind folgende Unterlagen anzuschließen:
- Lageplan im Maßstab M 1:1000 (amtliche Mappenkopie) mit eingezeichneter Lage der Photovoltaikanlage in 2-facher Ausfertigung (erhältlich beim Bundesvermessungsamt, Prunerstraße 5, 4020 Linz)
- ausreichende Beschreibung und zeichnerische Darstellung der Photovoltaikanlage in 2-facher Ausfertigung (Grundriss, Schnitt, Ansichten, Materialien udgl.).
Diese Unterlagen sind im Info-Center Bau und Gewerbe (Neues Rathaus, Hauptstr. 1-5, 4041 Linz, 4. Stock) abzugeben.
Auskünfte: Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung, Abteilung Bebauungsgrundlagen, BBV_BeG@mag.linz.at
II. Weitere Auskünfte zur:
- Zustimmung der Straßenverwaltung: Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau, Abteilung Straßenverwaltung, strv.gmt@mag.linz.at
- Naturschutzrechtlichen Anzeige oder Bewilligung: Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung, Abteilung: der jeweilige Baubezirk
Formulare und Onlinedienste zu diesem Thema
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