Bewilligungspflichtiger Abbruch
Eine Abbruchbewilligung setzt einen Antrag voraus, dem folgende Unterlagen anzuschließen sind:
- die Zustimmung der Grundeigentümer*innen
- ein Verzeichnis der Nachbargrundstücke und Nachbar*innen
- ein Lageplan (1-fach), aus dem jedenfalls die Lage der abzubrechenden Objekte auf dem Grundstück ersichtlich sein muss.
Die Unterlagen können außerdem an die Bau- und Bezirksverwaltung (BBV) übermittelt werden (Hauptstraße 1-5, 4041 Linz; bbv@mag.linz.at), oder persönlich im Bauservice-Center (Neues Rathaus, 4. Stock) vor Ort abgegeben werden.
Formulare zu diesem Thema
- Abbruchsbewilligungsantrag