Bewilligungspflichtiger Abbruch
Eine Abbruchbewilligung setzt einen Antrag voraus, dem folgende Unterlagen anzuschließen sind:
- Grundbuchsauszug - nicht älter als 3 Monate (erhältlich beim Bundesvermessungsamt, Prunerstraße 5, 4020 Linz, oder beim Bezirksgericht Linz, Museumstraße 10-12, 4020 Linz)
- die Zustimmung der GrundeigentümerInnen
- ein Verzeichnis der Nachbargrundstücke und NachbarInnen
- ein Lageplan (2-fach), aus dem jedenfalls die Lage der abzubrechenden Objekte auf dem Grundstück ersichtlich sein muss.
Diese Unterlagen sind im Info-Center Bau und Gewerbe abzugeben.
Formulare und Onlinedienste zu diesem Thema
- Abbruchsbewilligungsantrag