Abbruch

Für einen Abbruch von Gebäuden (Gebäudeteilen) oder sonstigen Bauwerken ist nur dann eine Baubewilligung notwendig, wenn diese an der Nachbargrundgrenze mit anderen Gebäuden zusammengebaut sind, alle anderen Abbrüche müssen der Baubehörde nur angezeigt werden.

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  • Info-Center Bau und Gewerbe

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz Tel.: +43 732 7070 E-Mail Adresse: bbv@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden
    Schließtage: 24.12. und 31.12.
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